anschlussbahn.info · Evidenzpaket / Stand 22.10.2026
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Brandenburg

Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 13.05.1982

Die fortgeltende BOA ist im Brandenburgischen Vorschriftensystem als Landesrecht dokumentiert.

1982 bezeichnet die Ausgangsnorm; 1997 ist ein Änderungsdatum. Für die Praxis trennt die BOA bautechnische Anlagen, Fahrzeuge und Betriebsführung. Die mitgenannten Anweisungen sind zusätzlich heranzuziehen, sobald ein Abschnitt auf sie verweist.

Fassungsstand

BRAVORS: geändert durch Gesetz vom 03.09.1997 (GVBl. I/97, S. 104); ursprünglich in Kraft seit 01.07.1983.

Normkörper gesichert. Nicht alle gesonderten Anweisungen, Anhänge und grafischen Anlagen sind Teil der archivierten Datei.

Paragrafenwegweiser

§§ 1–3

Geltung und Verantwortung

Anwendungsbereich, Grundforderungen und Pflichten des Anschließers zusammen lesen.

§§ 5–10

Vorhaben und Betriebsaufnahme

Genehmigungen, Zustimmungen und Abnahmen mit den örtlichen Unterlagen abgleichen.

§ 26 / § 50

Anlagen und Fahrzeuge

Instandhaltung getrennt nach bautechnischen Anlagen und Schienenfahrzeugen erschließen.

§§ 52–53

Betriebsführung und Personal

Dienstordnung, Betriebsleitung und Anforderungen an Betriebseisenbahner einordnen.

Primärquellen

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