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Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 13.05.1982
Die fortgeltende BOA ist im Brandenburgischen Vorschriftensystem als Landesrecht dokumentiert.
1982 bezeichnet die Ausgangsnorm; 1997 ist ein Änderungsdatum. Für die Praxis trennt die BOA bautechnische Anlagen, Fahrzeuge und Betriebsführung. Die mitgenannten Anweisungen sind zusätzlich heranzuziehen, sobald ein Abschnitt auf sie verweist.
Fassungsstand
BRAVORS: geändert durch Gesetz vom 03.09.1997 (GVBl. I/97, S. 104); ursprünglich in Kraft seit 01.07.1983.
Normkörper gesichert. Nicht alle gesonderten Anweisungen, Anhänge und grafischen Anlagen sind Teil der archivierten Datei.
Paragrafenwegweiser
§§ 1–3Geltung und Verantwortung
Anwendungsbereich, Grundforderungen und Pflichten des Anschließers zusammen lesen.
§§ 5–10Vorhaben und Betriebsaufnahme
Genehmigungen, Zustimmungen und Abnahmen mit den örtlichen Unterlagen abgleichen.
§ 26 / § 50Anlagen und Fahrzeuge
Instandhaltung getrennt nach bautechnischen Anlagen und Schienenfahrzeugen erschließen.
§§ 52–53Betriebsführung und Personal
Dienstordnung, Betriebsleitung und Anforderungen an Betriebseisenbahner einordnen.
Gesicherte Dateien
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