anschlussbahn.info · Evidenzpaket / Stand 22.10.2026
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Baden-Württemberg

Verordnung des Verkehrsministeriums über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 17.03.1971

Landesrechtlicher Einstieg für Anschlussbahnen in Baden-Württemberg; § 1 bestimmt den Anwendungsbereich.

Die BOA gliedert die Anforderungen nach Verantwortung, Bahnanlagen, Fahrzeugen und Betrieb. Für eine belastbare Zuordnung gehören Genehmigungen und zugelassene Ausnahmen zur selben Akte. Die Kapitelstruktur ähnelt NRW; daraus folgt keine Gleichheit einzelner Anforderungen.

Fassungsstand

Letzte ausgewiesene Änderung: Art. 191 der Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99, 120).

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Paragrafenwegweiser

§ 1

Geltungsbereich

Anwendungsbereich und mögliche Sonderfälle zuerst lesen.

§ 2

Verantwortung

Unternehmerpflichten und Betriebsleitung mit der Organisation abgleichen.

§ 18

Fahrzeuge

Abnahme und Untersuchung zusammen mit der Fahrzeugakte bearbeiten.

§ 24

Infrastruktur

Erhaltung, Untersuchung und Sicherung mit den Anlagenunterlagen verknüpfen.

Primärquellen

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