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Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 13.05.1982
Die Portal-Fußnote verweist zur Fortgeltung auf Anlage II Kapitel XI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 2 des Einigungsvertrags.
Die Fortgeltung und die Zuständigkeit der Länder für Änderungen gehören zur Quellenkette. Für die tägliche Recherche erschließt die BOA Verantwortung, Genehmigungen, Anlagen und Betrieb in eigenen Abschnitten. Historische Bezeichnungen im Text müssen im heutigen Zuständigkeitskontext gelesen werden.
Fassungsstand
Landesportal: Textnachweis ab 01.01.2005; GBl. DDR Sonderdruck Nr. 1080.
Normkörper gesichert. Die im Portal als nicht dargestellt bezeichneten Anweisungen und Anhänge sind keine vollständig archivierte Ergänzung.
Paragrafenwegweiser
§§ 1–3Geltung und Verantwortung
Anwendungsbereich, Grundforderungen und Pflichten des Anschließers zusammen lesen.
§§ 5–10Vorhaben und Betriebsaufnahme
Genehmigungen, Zustimmungen und Abnahmen mit den örtlichen Unterlagen abgleichen.
§ 26 / § 50Anlagen und Fahrzeuge
Instandhaltung getrennt nach bautechnischen Anlagen und Schienenfahrzeugen erschließen.
§§ 52–53Betriebsführung und Personal
Dienstordnung, Betriebsleitung und Anforderungen an Betriebseisenbahner einordnen.
Gesicherte Dateien
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