anschlussbahn.info · Evidenzpaket / Stand 22.10.2026
← Alle Länder

Mecklenburg-Vorpommern

Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 13.05.1982

Die Portal-Fußnote verweist zur Fortgeltung auf Anlage II Kapitel XI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 2 des Einigungsvertrags.

Die Fortgeltung und die Zuständigkeit der Länder für Änderungen gehören zur Quellenkette. Für die tägliche Recherche erschließt die BOA Verantwortung, Genehmigungen, Anlagen und Betrieb in eigenen Abschnitten. Historische Bezeichnungen im Text müssen im heutigen Zuständigkeitskontext gelesen werden.

Fassungsstand

Landesportal: Textnachweis ab 01.01.2005; GBl. DDR Sonderdruck Nr. 1080.

Normkörper gesichert. Die im Portal als nicht dargestellt bezeichneten Anweisungen und Anhänge sind keine vollständig archivierte Ergänzung.

Paragrafenwegweiser

§§ 1–3

Geltung und Verantwortung

Anwendungsbereich, Grundforderungen und Pflichten des Anschließers zusammen lesen.

§§ 5–10

Vorhaben und Betriebsaufnahme

Genehmigungen, Zustimmungen und Abnahmen mit den örtlichen Unterlagen abgleichen.

§ 26 / § 50

Anlagen und Fahrzeuge

Instandhaltung getrennt nach bautechnischen Anlagen und Schienenfahrzeugen erschließen.

§§ 52–53

Betriebsführung und Personal

Dienstordnung, Betriebsleitung und Anforderungen an Betriebseisenbahner einordnen.

Primärquellen

Lesetext öffnen →

Gesicherte Dateien

Originalantworten, Browser-Textübertragungen und daraus abgeleitete Lesekopien. Kleine HTML-Dateien von juris-Portalen enthalten teilweise nur die technische Portalhülle, keinen Normtext.