
 AnschlBahnVO,NI - Bau- und Betriebsverordnung Anschlussbahnen | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) 
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 AnschlBahnVO,NI - Bau- und Betriebsverordnung Anschlussbahnen 
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 Veröffentlichungsinformationen 
 AnschlBahnVO,NI - Bau- und Betriebsverordnung Anschlussbahnen Gliederung 
 AnschlBahnVO,NI - Bau- und Betriebsverordnung Anschlussbahnen 
 §§ 1 - 2, I. - Allgemeines 
 §§ 3 - 15, II. - Eisenbahnanlagen 
 §§ 16 - 24, III. - Fahrzeuge und maschinelle Anlagen 
 §§ 25 - 35, IV. - Bahnbetrieb 
 §§ 36 - 41, V. - Bestimmungen für Dritte 
 §§ 42 - 43, VI. - Schlussbestimmungen 
 Anlage A AnschlBahnVO, Regellichtraum in der Geraden M. 1 : 50 
 Anlage B AnschlBahnVO 
 Anlage C AnschlBahnVO, Kennzeichen für Bahnübergänge in Schienenhöhe 
 Anlage D AnschlBahnVO, Begrenzung für Fahrzeuge im Stillstand bei Mittelstellung im geraden Gleis 
 Anlage E AnschlBahnVO, Räder 
 Anlage F AnschlBahnVO, Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der Dampflokomotiven und auf den Gleisen der Anschlussbahn mit eigener Kraft fahrenden Dampfkrane 
 Anlage G AnschlBahnVO, Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der elektrischen Lokomotiven 
 Anlage H AnschlBahnVO, Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der Motorlokomotiven 
 Anlage J AnschlBahnVO, Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der auf den Gleisen der Anschlussbahn mit eigener Kraft fahrenden Motorkrane 
 Anlage K AnschlBahnVO, Bestimmungen für die Abnahme und die regelmäßigen Untersuchungen der Wagen 
 Anlage L AnschlBahnVO, Bestimmungen für die Abnahme und die regelmäßigen Untersuchungen der maschinellen Anlagen 
 Anlage M AnschlBahnVO, Im Betriebe der Anschlussbahn anzuwendende Signale 
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 § 10 AnerkVO SGB XI (weggefallen) 
 § 1 AnschlBahnVO, Geltungsbereich 
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 ab 01.01.1956 (aktuelle Fassung) 
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 ab 01.01.1956 (aktuelle Fassung) 
 Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen 
 Bibliographie 
 Titel Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen Redaktionelle Abkürzung AnschlBahnVO,NI Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000000100000 Vom 14. Dezember 1955 (Nds. GVBl. Sb. I S. 756 - VORIS 94000 00 01 00 000 -)  *) 
 Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Allgemeinen Einsenbahngesetzes vom 29. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 225) in Verbindung mit der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen vom 20. Oktober 1955 (Nieders. GVBl. S. 255) und des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 21. März 1951 (Nieders. GVBl. S. 79) wird im Einvernehmen mit dem Minister des Inneren für das Land Niedersachsen verordnet:
 Redaktionelle Inhaltsübersicht §§ 
 I. 
 Allgemeines 
 Geltungsbereich 1 
 Ausnahmen und Sonderbestimmungen 2 
 II. 
 Eisenbahnanlagen 
 Anlagen der Anschlussbahn 3 
 Richtungs- und Neigungsverhältnisse 4 
 Breite des Bahnkörpers 5 
 Spurweite 6 
 Überhöhung 7 
 Umgrenzung des lichten Raumes 8 
 Gleisabstand 9 
 Kreuzungen von Bahnen 10 
 Leitungskreuzungen 11 
 Oberbau und Brücken 12 
 Einfriedigungen, Bahnübergänge und ihre Sicherung 13 
 Fernmeldeanlagen 14 
 Signale 15 
 III. 
 Fahrzeuge und maschinelle Anlagen 
 Beschaffenheit der Fahrzeuge 16 
 Begrenzung der Fahrzeuge 17 
 Achsstand und Verschiebbarkeit der Achsen 18 
 Räder 19 
 Bremsen 20 
 Ausrüstung der Triebfahrzeuge und Wagen 21 
 Genehmigung, Abnahme und Untersuchung der Triebfahrzeuge und der auf den Gleisen der
 Anschlussbahnen mit eigener Kraft fahrenden Dampf- und Motorkrane
 22 
 Abnahme und Untersuchung der Wagen (Triebwagen ohne Dampfkessel, Personen-, Gepäck- und Güterwagen) 23 
 Inbetriebnahme und Untersuchung von maschinellen Anlagen 24 
 IV. 
 Bahnbetrieb 
 Bedienstete 25 
 Unterhaltung, Untersuchung, Beleuchtung und Bewachung der Bahn 26 
 Stillstehende Fahrzeuge 27 
 Fahrgeschwindigkeit 28 
 Zulässige Achsenzahl 29 
 Bremsbesetzung 30 
 Rangierdienst 31 
 Signale 32 
 Fahrpersonal 33 
 Mitfahren auf Triebfahrzeugen 34 
 Betriebsstörende Ereignisse und Unfallmeldungen 35 
 V. 
 Bestimmungen für Dritte 
 Allgemeine Bestimmungen 36 
 Betreten der Bahnanlagen 37 
 Verhalten an Bahnübergängen 38 
 Bahnbeschädigungen und Betriebsstörungen 39 
 Bestimmungen bei Personenbeförderung auf der Anschlussbahn 40 
 Zwangsmittel 41 
 VI. 
 Schlussbestimmungen 
 42 
 43 
 Anlagen 
 zu § 8 Abs. 1 Anlage A 
 zu § 11 Anlage B 
 zu § 13 Abs. 2 Anlage C 
 zu § 17 Abs. 1 Anlage D 
 zu § 19 Anlage E 
 zu § 22 Abs. 3 Anlage F 
 zu § 22 Abs. 3 Anlage G 
 zu § 22 Abs. 3 Anlage H 
 zu § 22 Abs. 3 Anlage J 
 zu § 23 Abs. 2 Anlage K 
 zu § 24 Abs. 4 Anlage L 
 zu § 31 Abs. 3 und § 32 Abs. 3 Anlage M 
 *) 
 Nieders. GVBl. S. 265 
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 Zitierungen (4) 
 In Rechtsvorschriften (4) 
 § 12 ZustVO-Verkehr, Aufgaben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz 
 Abschnitt 4 GruBahARdErl 
 Abschnitt 2 GruBahARdErl 
 94000000100000 
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