anschlussbahn.info · Evidenzpaket / Stand 22.10.2026
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Niedersachsen

Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen vom 14.12.1955

§ 1 erfasst Anschlussbahnen und enthält Regelungen für öffentlich betriebene sowie Grubenanschlussbahnen.

NI-VORIS verteilt die Vorschrift auf einzelne Paragrafen und Anlagen. Diese Einzeldokumente sind im Paket gesammelt und über ein eigenes Verzeichnis erreichbar. Bei Fahrzeugfragen gehören die Hauptvorschrift und die passende Untersuchungsanlage zusammen.

Fassungsstand

NI-VORIS: aktuelle Fassung ab 01.01.1956; Nds. GVBl. Sb. I S. 756.

Einzelnormen und Anlagenseiten als HTML gesichert. Grafische Anlagen benötigen teilweise externe Bilddateien; der Textbestand ist kein vollständiges Offline-Grafikarchiv.

Paragrafenwegweiser

§ 1

Geltungsbereich

Betriebsform und Sonderbestimmungen einordnen.

§§ 22–23

Fahrzeuge

Triebfahrzeuge und Wagen getrennt betrachten; zugehörige Anlagen hinzunehmen.

§ 25

Personal

Aufgaben, Eignung und betriebliche Zuständigkeiten zuordnen.

§ 26

Infrastruktur

Anforderungen an Erhaltung und Überwachung im Original lesen.

Primärquellen

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