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Rheinland-Pfalz

Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen vom 15.07.1957

§ 1 enthält den Geltungsbereich einschließlich Sonderbestimmungen für öffentliche Betriebsführung und Grubenanschlussbahnen.

Der Landesbetrieb Mobilität stellt den BOA-Text auf seiner Eisenbahnrechtsseite bereit. Das PDF enthält den Normkörper und die Anlagen. Als behördlich bereitgestellter Lesetext ist es ein belastbarer Rechercheeinstieg; der fehlende ausdrückliche Änderungsstand bleibt als offene Versionsfrage dokumentiert.

Fassungsstand

Behörden-PDF: GVBl. 1957, S. 163; ein ausdrücklicher aktueller Konsolidierungsstichtag ist nicht ausgewiesen.

Original-PDF der Behörde gesichert. Letzte Änderung und aktueller Konsolidierungsstand sind im bereitgestellten Dokument nicht eindeutig ausgewiesen.

Paragrafenwegweiser

§ 1

Geltungsbereich

Betriebsform und Sonderbestimmungen einordnen.

§§ 22–23

Fahrzeuge

Triebfahrzeuge und Wagen getrennt betrachten; zugehörige Anlagen hinzunehmen.

§ 25

Personal

Aufgaben, Eignung und betriebliche Zuständigkeiten zuordnen.

§ 26

Infrastruktur

Anforderungen an Erhaltung und Überwachung im Original lesen.

Primärquellen

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