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Schleswig-Holstein

Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 14.11.1956

§ 1 der Landesverordnung ist der Einstieg in den Anwendungsbereich; § 2 behandelt Ausnahmen.

Der Text ist im Landesrechtsportal als aktuelle Gesamtausgabe nachgewiesen. Die Fahrzeugregelungen werden durch Untersuchungsanlagen ergänzt. Technische Zeichnungen sollten im Original geöffnet werden, weil eine reine Textkopie Maße und grafische Zuordnungen nicht vollständig transportiert.

Fassungsstand

Fassung der Bekanntmachung vom 31.12.1971; Landesportal: Textnachweis ab 01.01.2003.

Portaltext gesichert. Gesondert verlinkte Anlagen-PDFs und grafische Darstellungen sind noch nicht vollständig offline enthalten.

Paragrafenwegweiser

§ 1

Geltungsbereich

Betriebsform und Sonderbestimmungen einordnen.

§§ 22–23

Fahrzeuge

Triebfahrzeuge und Wagen getrennt betrachten; zugehörige Anlagen hinzunehmen.

§ 25

Personal

Aufgaben, Eignung und betriebliche Zuständigkeiten zuordnen.

§ 26

Infrastruktur

Anforderungen an Erhaltung und Überwachung im Original lesen.

Primärquellen

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