anschlussbahn.info · Evidenzpaket / Stand 22.10.2026
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Sachsen-Anhalt

Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.1997

Die im Landesportal veröffentlichte Bekanntmachungsfassung enthält den landesrechtlichen BOA-Normkörper.

Sachsen-Anhalt hat eine eigene Bekanntmachungsfassung. Sie darf nicht durch einen unveränderten Text aus einem anderen Land ersetzt werden. Die thematischen Einstiege führen von den Grundforderungen über Genehmigungen zu Instandhaltung und Betriebsführung.

Fassungsstand

GVBl. LSA 1997, S. 2, 243; aktuelle Portal-Gesamtausgabe beim Abruf.

Normkörper §§ 1–67 gesichert. Die in der Norm genannten gesonderten Anweisungen und technischen Anlagen sind nicht vollständig im Portaltext enthalten.

Paragrafenwegweiser

§§ 1–3

Geltung und Verantwortung

Anwendungsbereich, Grundforderungen und Pflichten des Anschließers zusammen lesen.

§§ 5–10

Vorhaben und Betriebsaufnahme

Genehmigungen, Zustimmungen und Abnahmen mit den örtlichen Unterlagen abgleichen.

§ 26 / § 50

Anlagen und Fahrzeuge

Instandhaltung getrennt nach bautechnischen Anlagen und Schienenfahrzeugen erschließen.

§§ 52–53

Betriebsführung und Personal

Dienstordnung, Betriebsleitung und Anforderungen an Betriebseisenbahner einordnen.

Primärquellen

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