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Anordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.1997
Die im Landesportal veröffentlichte Bekanntmachungsfassung enthält den landesrechtlichen BOA-Normkörper.
Sachsen-Anhalt hat eine eigene Bekanntmachungsfassung. Sie darf nicht durch einen unveränderten Text aus einem anderen Land ersetzt werden. Die thematischen Einstiege führen von den Grundforderungen über Genehmigungen zu Instandhaltung und Betriebsführung.
Fassungsstand
GVBl. LSA 1997, S. 2, 243; aktuelle Portal-Gesamtausgabe beim Abruf.
Normkörper §§ 1–67 gesichert. Die in der Norm genannten gesonderten Anweisungen und technischen Anlagen sind nicht vollständig im Portaltext enthalten.
Paragrafenwegweiser
§§ 1–3Geltung und Verantwortung
Anwendungsbereich, Grundforderungen und Pflichten des Anschließers zusammen lesen.
§§ 5–10Vorhaben und Betriebsaufnahme
Genehmigungen, Zustimmungen und Abnahmen mit den örtlichen Unterlagen abgleichen.
§ 26 / § 50Anlagen und Fahrzeuge
Instandhaltung getrennt nach bautechnischen Anlagen und Schienenfahrzeugen erschließen.
§§ 52–53Betriebsführung und Personal
Dienstordnung, Betriebsleitung und Anforderungen an Betriebseisenbahner einordnen.
Gesicherte Dateien
Originalantworten, Browser-Textübertragungen und daraus abgeleitete Lesekopien. Kleine HTML-Dateien von juris-Portalen enthalten teilweise nur die technische Portalhülle, keinen Normtext.
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