344 Begriffe · Offline-Ausgabe vom 22.10.2026. Browser-Suche (Strg/Cmd+F) findet auch Kürzel und Synonyme.
Die DB-Quelle gilt erst ab 13.12.2026. Redaktionelle Erläuterungen, keine betrieblichen Handlungsanweisungen. Die jeweils verlinkten Rechtsquellen sind im separaten Desktop-Ordner Regeln archiviert.
Neu: Gleisanschluss, Werksbahn und besondere Transportwege →
Fahrzeuge werden über einen Ablaufberg geschoben, damit sie anschließend durch Schwerkraft weiterlaufen.
Fahrzeuge bewegen sich durch Schwerkraft, typischerweise vom Ablaufberg in Richtung der Verteilgleise.
Technische Beurteilung vor der Inbetriebnahme oder nach bestimmten sicherheitsrelevanten Änderungen. Eine behördlich vorbehaltene Abnahme kann Teil des jeweiligen Zulassungswegs sein.
Unternehmen, das gefährliche Güter für sich oder einen Dritten versendet. Bei einem Beförderungsvertrag ist die dort festgelegte Absenderrolle maßgebend.
Ein betrieblicher Zustand: Wagen werden weder rangiert noch sind sie in einen Zug eingestellt; bei Zügen und Triebfahrzeugen ist insbesondere die Besetzung beziehungsweise Steuerung maßgeblich.
Geschobene, nicht mit dem arbeitenden Triebfahrzeug gekuppelte Fahrzeuge werden beschleunigt und rollen nach dessen Anhalten allein weiter.
Blockstelle der freien Strecke, an der Züge von einer Strecke auf eine andere wechseln können.
Werkstatteinrichtung, mit der Radsätze oder zugehörige Baugruppen unter einem Fahrzeug abgesenkt beziehungsweise ausgewechselt werden können.
Technische Regeln, auf die das Eisenbahnrecht zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen Bezug nimmt.
Beleuchtung der Bahnanlagen entsprechend den betrieblichen und verkehrlichen Bedürfnissen. Sie unterstützt die Erkennbarkeit von Wegen, Arbeitsbereichen und relevanten Einrichtungen.
Schrankenanlage, die grundsätzlich oder zeitweise geschlossen bleibt und auf Anforderung geöffnet wird. Eine Rufeinrichtung verbindet die Wegebenutzer mit der Bedienungsstelle.
Eine Eisenbahn, die einen betrieblichen Standort an eine andere Eisenbahn anbindet. Die genaue rechtliche Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Gesetz und Landesrecht.
Örtliche Grenze einer Anschlussbahn, wie sie in der Genehmigung bestimmt ist. An dieser Stelle kann sich die betriebliche und organisatorische Zuständigkeit ändern.
In der vorliegenden DB-Begriffsdefinition ein Bahnhof mit besonderen Aufgaben bei der Meldung der Züge.
Gesetzlich geregelte Möglichkeit, den Anschluss an eine angrenzende Eisenbahninfrastruktur zu verlangen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Stelle der freien Strecke, an der ein angeschlossenes Gleis als Rangierfahrt befahren werden kann, ohne die Blockstrecke dabei für einen anderen Zug freizugeben.
Ein Zug wird über Führungsgrößen im Führerraum geführt und durch eine dafür geeignete Zugbeeinflussung wie LZB oder ETCS überwacht.
Triebfahrzeug, das Antriebskraft erzeugt.
Betriebliche Bezeichnung aus Funktion und zugeordneter Betriebsstelle, gegebenenfalls ergänzt um einen Bedienplatz.
Zugbezeichnung im Zusammenhang mit Arbeiten an Bahnanlagen.
Fahrzeuge werden zum Entkuppeln oder zum Kuppeln bereits kuppelreif stehender Fahrzeuge bewegt.
Besonderer Zustand, in dem die sonst vorausgesetzte Abhängigkeit eines Hauptsignals von gesicherten Fahrwegelementen nicht besteht; die Richtlinie beschreibt konkrete Fälle.
Unternehmen, das einen Absender damit beauftragt, als Absender aufzutreten und Gefahrgut selbst oder durch Dritte versenden zu lassen.
Planung, Finanzierung, Bau und Umrüstung von Eisenbahnanlagen im gesetzlich beschriebenen Umfang.
Bezeichnung für das Verlassen einer Betriebsstelle über den zugehörigen Fahrweg.
Sendung, die wegen ihrer Eigenschaften eine besondere betriebliche Behandlung benötigt.
Anschlussstelle, bei der die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben werden kann.
Zum Bahnbetrieb gehörende ortsfeste Anlage. Dazu zählen beispielsweise Gleise, Bauwerke und betriebliche Einrichtungen. Fahrzeuge werden davon getrennt betrachtet.
Das Bewegen von Fahrzeugen, unterteilt in Zugfahrten und Rangieren.
Bahnanlage mit mindestens einer Weiche, an der Züge beginnen, enden, halten, kreuzen, überholen oder wenden dürfen.
Die Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke wird im Regelfall durch Einfahrsignale oder entsprechende Ersatzkennzeichnungen bestimmt; örtliche Sonderfestlegungen sind möglich.
Untergliederung eines Bahnhofs, die betrieblich abgegrenzt sein kann.
Am führenden Fahrzeug angebrachtes Bauteil zum Abweisen bestimmter Hindernisse im Gleisbereich. Seine Ausführung gehört zur Fahrzeugkonstruktion.
Höhengleiche Kreuzung der Eisenbahn mit einer Straße, einem Weg oder einem Platz. Die rechtliche Einordnung innerbetrieblicher Übergänge kann davon abweichen.
Postenfunktion im Zusammenhang mit der Sicherung eines Bahnübergangs.
Im Gleis angeordnetes Element zur Datenübertragung an Fahrzeuge, etwa für Ortung und bestimmte ETCS-Informationen.
Mehrere zusammengehörige Balisen, deren gemeinsame Information unter anderem eine Richtungszuordnung ermöglicht.
Für bestimmte Gasbeförderungen vorgesehener Wagen mit mehreren miteinander verbundenen Behälterelementen. Der Begriff stammt aus dem Gefahrguttransport.
Betriebliche Bezeichnung eines für Bauzwecke besonders behandelten Gleises; Fahrzeugbewegungen darin gelten nach der DB-Begriffsregel als Rangieren.
Fachliche Untersuchung eines bestimmten Bauwerks, etwa einer Eisenbahnbrücke, nach den hierfür geltenden Vorgaben und Fristen.
Formalisierter betrieblicher Auftrag im Eisenbahnbetrieb.
Dokumentbezeichnung für eine Anordnung zur Durchführung einer Beförderung.
Unternehmen, das gefährliche Güter unter anderem in Kesselwagen, Tanks oder für lose Schüttung vorgesehene Behälter einfüllt. Die gesetzliche Definition enthält zusätzliche Zuordnungsfälle.
Getrennt stehende Fahrzeuge werden zum Kuppeln zusammengebracht.
Eisenbahninfrastrukturunternehmen, das für eine oder mehrere Serviceeinrichtungen verantwortlich ist.
Die für die betriebliche Abfahrt an einer Betriebsstelle maßgebliche Zeit.
Verbindliche innerbetriebliche Festlegung zur sicheren Durchführung des Eisenbahnbetriebs.
Dokumentbezeichnung für betriebliche Festlegungen im Zusammenhang mit Bauarbeiten.
Sammlung wesentlicher technischer Beschreibungen, Bescheinigungen und Untersuchungsnachweise eines Triebfahrzeugs. Die bayerische EBOA nennt unter anderem Bremsschema und Fristverlängerungen.
Technischer Fehler oder Schaden, der die sichere Verwendung eines Fahrzeugs beeinträchtigen kann. Ob ein konkreter Befund diese Bedeutung hat, bedarf fachlicher Bewertung.
Fahrplanhalt, bei dem der Zug hält, wenn der Triebfahrzeugführer ein Haltsignal erhält.
Formale Übertragung der Betriebsleiterfunktion durch das Unternehmen nach dem jeweils anwendbaren Recht.
Kennnummer, mit der ein Fahrzeug im jeweiligen System identifiziert wird. Sie verbindet das reale Fahrzeug mit seinen betrieblichen Unterlagen.
Sammelbegriff für Bahnhöfe, bestimmte Stellen der freien Strecke und weitere Orte zur unmittelbaren Regelung und Sicherung von Zugfahrten und Rangieren.
Zentrale betriebliche Organisationseinheit zur Steuerung und Disposition im Eisenbahnnetz.
Festgelegte Aufforderung, eine nicht verstandene Meldung erneut zu übermitteln.
Bahnanlage, die eine Blockstrecke begrenzt.
Gleisabschnitt, in den ein Zug nur eingelassen werden darf, wenn der Abschnitt frei von Fahrzeugen ist.
Geometrisches Maß für die Krümmung eines Gleisbogens. Je kleiner der Radius, desto enger ist der Bogen.
Fähigkeit eines Fahrzeugs, die vorgesehenen Gleisbögen ohne unzulässiges Zwängen zu durchfahren. Sie hängt unter anderem von Laufwerk, Länge und Fahrzeugverbindungen ab.
Rechnerische Kenngröße für die Bremsleistung eines Fahrzeugs in einer bestimmten Bremsstellung. Sie wird in Tonnen angegeben, ist aber keine tatsächliche Masse der Bremseinrichtung.
Verhältnis des anrechenbaren Bremsgewichts zur Masse der betrachteten Fahreinheit, ausgedrückt als Prozentwert. Es dient als Rechengröße zur Beurteilung der Bremsverhältnisse.
Reibelement einer Klotzbremse. Es wirkt auf die Radlauffläche und unterliegt dabei Verschleiß.
Betriebliche Tabelle mit zulässigen Fahrzeug- oder Achslasten unter bestimmten Bremsbedingungen. Ihre Werte beruhen auf einer festgelegten Berechnung und konkreten Annahmen.
Funktionsprüfung der Bremsen einer Fahreinheit. Dabei wird entsprechend der vorgeschriebenen Prüfart festgestellt, ob die zu prüfenden Bremsen anlegen und wieder lösen.
Technische Prüfung der Bremseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugzustand und den Untersuchungsfristen. Sie ist von der betrieblichen Bremsprobe zu unterscheiden.
Technische Darstellung des Aufbaus und Zusammenhangs der Bremseinrichtungen eines Fahrzeugs. Sie gehört nach der bayerischen EBOA zu den Unterlagen des Triebfahrzeug-Betriebsbuchs.
Bezeichnung für eine langsam wirkende Bremsstellung. Ihr zeitliches Ansprechverhalten unterscheidet sie von der Bremsstellung P.
Bezeichnung für eine schnell wirkende Bremsstellung. Sie ist mit anderen zeitlichen Eigenschaften des Bremsvorgangs verbunden als die Stellung G.
Tabelle, die für festgelegte Bedingungen erforderliche Bremswerte zuordnet. Die bayerische EBOA enthält beispielsweise Tafeln für bestimmte Bremswege und Neigungen.
Weg, der für den betrachteten Bremsvorgang bis zum Stillstand benötigt oder als Bemessungsgröße zugrunde gelegt wird. Geschwindigkeit, Neigung und Bremsverhältnisse wirken zusammen.
Festgelegte Wörter machen einzelne Buchstaben akustisch unterscheidbar. Die beigefügte DB-Fassung verwendet dafür unter anderem Alpha, Bravo und Charlie.
Stelle der freien Strecke zur Sicherung besonderer Situationen wie beweglicher Brücken, Bahnkreuzungen oder Baustellen.
Masse eines Triebfahrzeugs in dem für seinen Betrieb definierten Zustand. Sie ist unter anderem bei technischen Brems- und Belastungsbetrachtungen relevant.
Kurzform für eine mit Dieselmotor ausgerüstete Lokomotive.
Fahrzeugbaugruppe mit mehreren Radsätzen, die gegenüber dem Wagenkasten drehbar angeordnet ist. Sie trägt den Wagenkasten und ermöglicht das Befahren von Bögen.
Drehbare Gleisbrücke, mit der ein Fahrzeug auf ein anderes angeschlossenes Gleis ausgerichtet oder gewendet werden kann.
Behälter zur Speicherung von Druckluft auf einem Fahrzeug. Er kann beispielsweise Teil der Versorgung pneumatischer Einrichtungen sein.
Betrieblicher Begriff für das Durchfahren einer Betriebsstelle ohne entsprechenden Halt.
Bremssystem, mit dem die verbundenen Bremsen mehrerer Fahrzeuge gemeinsam angesteuert werden können. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Verbindung und der betriebsbereite Zustand der beteiligten Einrichtungen.
Hauptgleis der freien Strecke und dessen Fortsetzung im Bahnhof.
Bauwerk, das beispielsweise Wasser unter einer Bahnanlage hindurchführt. Obwohl oft wenig sichtbar, gehört es zur tragfähigen und funktionsfähigen Infrastruktur.
Masse des Fahrzeugs ohne die zu transportierende Nutzladung. Die genaue zugrunde liegende Ausstattung ergibt sich aus der technischen Definition des Fahrzeugs.
Bewegung eines Zuges in eine Betriebsstelle beziehungsweise den dafür bezeichneten Bereich.
Erste Weiche eines Bahnhofs, die bei der Einfahrt von der freien Strecke befahren wird.
Verbindung, bei der eine Seite spricht und der Empfänger über denselben Kanal nicht unmittelbar antwortet, zum Beispiel über Lautsprecher.
Bundesverordnung mit technischen und betrieblichen Anforderungen für regelspurige Eisenbahnen in ihrem Geltungsbereich.
Eisenbahnunternehmen, das überwiegend dem Bund oder einem mehrheitlich bundeseigenen Unternehmen gehört.
Behördliche Überwachung, ob die maßgeblichen eisenbahnrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Bestellte Person mit besonderen Aufgaben für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs. Bestellung und Pflichten richten sich nach dem einschlägigen Rechtsrahmen.
Bauwerk, das ein Gleis über ein Hindernis führt. Es muss die vorgesehenen Fahrzeuglasten einschließlich betrieblicher Beanspruchungen aufnehmen können.
Gesamtheit der Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnstromfernleitungen.
Unternehmen, das Eisenbahninfrastruktur betreibt. Es stellt den betrieblichen Rahmen für die Nutzung seiner Anlagen bereit.
Unternehmen, das Personen oder Güter auf der Schiene befördert und dabei die Traktion sicherstellt.
Lokomotive mit elektrischem Antrieb; im üblichen Netzbetrieb wird die Energie aus einer externen Versorgung bezogen.
Ende der Erlaubnis zur Fahrt; die DB-Fassung beschreibt die Zuordnung für ETCS-, LZB- und signalgeführte Züge.
Wortlaut, mit dem nach der beigefügten DB-Kommunikationsregel ein Gespräch beendet wird.
Umfangreicher Austausch bestehender Infrastruktur, ohne deren Gesamtleistung zu verändern.
Bezeichnung für einen im geregelten Ersatzfall verwendeten Fahrplan.
Europäisches System zur Zugbeeinflussung und Führerrauminformation mit unterschiedlichen technischen Ausführungen und Betriebsarten.
Erlaubnis für einen ETCS-geführten Zug, bis zu einem bestimmten ETCS-Halt zu fahren.
System aus Bedienung, sicherem Rechner und Schnittstellen, das streckenseitige ETCS-Funktionen übernimmt.
Funktion zur Regelung der Durchführung von Zugfahrten. Fahrdienstleiter können auch Aufgaben eines Weichenwärters ausführen.
Regelwerk für die Durchführung von Zugfahrten und Rangieren mit nach Anwendergruppen gegliederten Teilen.
Elektrische Anlage zur Energieversorgung von Schienenfahrzeugen. Bei Oberleitung erfolgt die Energieübertragung über einen Stromabnehmer oberhalb des Fahrzeugs.
Geplante zeitliche und betriebliche Ordnung einer Zugfahrt.
Bezeichnung einer fahrplanbezogenen Mitteilung im DB-Regelwerkskontext.
Dokumentbezeichnung für eine gesonderte fahrplanbezogene Anordnung.
Im Fahrplan vorgesehener Halt. Die DB-Begriffe unterscheiden Regelhalt, Bedarfshalt, Betriebshalt und Halt zum Sichern eines Bahnübergangs.
Betriebliche Prüfung des vorgesehenen Fahrwegs nach den dafür geltenden Anforderungen.
Am Fahrzeug angebrachte betriebliche oder technische Information, etwa Nummer, Masse, Bremsangabe oder Untersuchungsdatum.
Geometrische Begrenzung, innerhalb derer das Fahrzeug unter den jeweils betrachteten Bedingungen liegen muss. In Bögen können zusätzliche Einschränkungen der Breite erforderlich sein.
Halter eines Eisenbahnfahrzeugs, mit dem er selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen kann.
Aufbau eines Schienenfahrzeugs, der je nach Bauart Räume oder Ladebereiche umschließt und Lasten aufnimmt. Seine technische Ausführung hängt vom Verwendungszweck ab.
Tragende Struktur eines Schienenfahrzeugs. An ihr werden Kräfte aus Ladung, Laufwerk sowie Zug- und Stoßeinrichtungen aufgenommen und weitergeleitet.
Wiederkehrende Untersuchung der für die Betriebssicherheit wesentlichen Teile eines Fahrzeugs. Umfang, Zuständigkeit und Frist ergeben sich aus dem anwendbaren Regelwerk und den technischen Vorgaben.
Bremse, deren Anpresskraft durch gespeicherte Federkraft erzeugt wird. Zum Lösen wird bei verbreiteten Bauarten eine zusätzliche Energieversorgung benötigt.
Ein Zug wird in einen Fahrweg eingelassen, der seinem Fahrplan oder Auftrag nicht entspricht.
Einrichtung zur Erkennung von Auffälligkeiten, die auf fest anliegende Bremsen an vorbeifahrenden Fahrzeugen hinweisen können.
Vorgegebene sprachliche Form für eine bestimmte betriebliche Aussage.
Signaltechnische Einrichtung, die einen Fahrweg gegen seitlich einlaufende Fahrzeugbewegungen schützt, beispielsweise eine dafür wirkende Weiche oder Gleissperre.
Raum zwischen einer Flankenschutzeinrichtung beziehungsweise einem entsprechenden Signal und dem Grenzzeichen der betroffenen Weiche oder Kreuzung im Fahr- oder Durchrutschweg.
Der betriebliche Bereich außerhalb der Bahnhofsgrenzen.
Dokumentierte Verlängerung einer Untersuchungsfrist, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine solche Entscheidung benötigt eine fachliche Grundlage und einen zulässigen Rahmen.
Bedieneinrichtung, mit der die durchgehende Bremse vom führenden Triebfahrzeug aus gesteuert wird. Die technische Ausführung hängt von der Bremsbauart ab.
Gemeinsame Bezeichnung für Sollgeschwindigkeit, Zielgeschwindigkeit und Zielentfernung bei anzeigegeführten Zügen.
Stelle, die die Verantwortung für die Instandhaltung eines Fahrzeugs wahrnimmt. Eisenbahnen und Halter können diese Aufgabe einem Dritten übertragen.
ETCS-Betriebsart der Vollüberwachung mit ETCS-Fahrterlaubnis und entsprechenden Führungsgrößen.
Gefahrgutrechtlich definierte transportierbare Einheit mit mehreren Elementen für Gase. Die genaue Bau- und Zulassungsdefinition folgt dem ADR beziehungsweise RID.
Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung nach dem Gefahrgutrecht verboten oder nur unter festgelegten Bedingungen erlaubt ist. Entscheidend ist die transportrechtliche Einstufung.
Oberbegriff des AEG für Unfälle und Störungen im Eisenbahnbetrieb.
Aufeinanderfolgende Gleisbögen mit entgegengesetzter Krümmungsrichtung. Die Fahrzeuge schwenken dabei nacheinander zu unterschiedlichen Seiten aus.
Auf zweigleisiger freier Strecke das entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahrene Gleis.
Wagen aus mehreren über Gelenke verbundenen Elementen mit nur einer Wagennummer.
Zug, bei dem kein arbeitendes Triebfahrzeug an der Spitze läuft oder von dort gesteuert wird; die Richtlinie nennt bestimmte Ausnahmen.
Einrichtung, die die aktuelle Fahrgeschwindigkeit anzeigt. Sie gehört abhängig von Fahrzeug und Regelwerk zur vorgeschriebenen Ausrüstung.
Die Stelle, an der ein Zug bei einem planmäßigen Halt entsprechend dessen Zweck halten soll.
Nachweis, dass eine Abweichung von anerkannten Regeln der Technik mindestens die gleiche Sicherheit erreicht.
Einrichtung am Ende eines Gleises. Ein Prellbock ist eine verbreitete Bauform eines solchen Abschlusses.
Abstand zwischen den Mittellinien benachbarter Gleise. Benötigter Platz hängt unter anderem von Fahrzeugbewegungen, Bögen und Tätigkeiten zwischen den Gleisen ab.
Gedachte Mittellinie eines Gleises. Viele seitliche Maße werden von ihr aus angegeben, etwa zu Rampenkanten oder zu benachbarten Gleisen.
Schienenanbindung eines Standorts an eine andere Eisenbahninfrastruktur. Im Sprachgebrauch kann damit die Anschlussverbindung oder die gesamte angeschlossene Anlage gemeint sein.
Abschnitt eines Gleises, in dem sich dessen Richtung ändert. Sein Radius ist eine wesentliche Größe für die Befahrbarkeit durch bestimmte Fahrzeuge.
Ortsfeste Bremseinrichtung, die von der Gleisseite auf ein rollendes Fahrzeug einwirkt. Sie unterscheidet sich von der im Fahrzeug eingebauten Bremse.
Höhenänderung des Gleises entlang seiner Länge. Sie wird häufig in Promille angegeben und wirkt sich auf Bewegung und Stillstand von Fahrzeugen aus.
Im Gleis angeordnete Wiegeeinrichtung zur Ermittlung von Fahrzeug- oder Ladungsmassen. Bauart und zulässige Betriebsweise bestimmen, wie gewogen werden kann.
Betriebsform, bei der das Gegengleis mit Hauptsignal und dem dafür vorgesehenen Signal befahren werden kann.
Lastgrenze für eine konkrete Traktion unter bestimmten Einsatzbedingungen.
Haupt- oder Vorsignal, an dem eine Strecke mit ETCS beginnt oder endet.
Kennzeichnung an zusammenlaufenden Gleisen. Sie markiert, bis wohin ein Gleis besetzt sein kann, ohne Fahrzeuge im Nachbargleis zu gefährden.
Meldung im Zusammenhang mit dem Freisein am Grenzzeichen.
Besondere Verpackungskategorie, deren genaue Merkmale im ADR und RID festgelegt sind. Im Alltag werden IBC häufig für flüssige oder rieselfähige Güter eingesetzt.
Straßenbahnfahrzeug oder Straßenbahnbetrieb zur Beförderung von Gütern.
Schienenfahrzeug für den Gütertransport. Bauform und Ausrüstung richten sich nach Ladung, Umschlagverfahren und Einsatzgebiet.
Zug zur Güterbeförderung im Unterschied zum Reisezug.
Bahnanlage ohne Weichen, an der Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen.
Im DB-Begriffsgebrauch eine Abzweig-, Überleit- oder Anschlussstelle, die örtlich mit einem Haltepunkt verbunden ist.
Von Hand betätigte Bremseinrichtung am Fahrzeug. Sie kann je nach Bauart vom Boden oder von einem besonderen Bedienplatz aus bedient werden.
Verschlusseinrichtung für die Sicherung einer Weiche im dafür vorgesehenen Anwendungsfall.
Gleis, das planmäßig von Zügen befahren wird.
Bezeichnung für einen unzulässig stark erwärmten Radsatzlagerbereich im Betrieb.
Streckenseitige Einrichtung zur Erkennung auffälliger Erwärmung an vorbeifahrenden Fahrzeugen.
Auf die Schiene gesetztes Hilfsmittel zur Beeinflussung der Fahrzeugbewegung beziehungsweise zum Festlegen unter bestimmten Bedingungen. Bauart und Einsatz müssen zum vorgesehenen Zweck passen.
Vertrag zur Schnittstelle zwischen einer Anschlussanlage und dem angeschlossenen Infrastrukturbetreiber.
Dokumentierte Information über durchgeführte Instandhaltung am Fahrzeug.
Organisierte Regeln und Abläufe, mit denen Fahrzeuge in betriebssicherem Zustand gehalten werden.
Fahrzeugbezogene Unterlagen, nach denen die Instandhaltung geplant und nachvollzogen wird.
ETCS-Betriebsart bei ausgeschalteter ETCS-Fahrzeugeinrichtung; die Richtlinie beschreibt den entsprechenden technischen Zustand.
Güterwagen mit einem Tank zur Aufnahme geeigneter flüssiger, gasförmiger oder anderer dafür vorgesehener Stoffe. Die konkret zulässige Ladung hängt von Bauart und Freigaben ab.
Besondere Triebfahrzeugkategorie der EBO, für die einzelne Ausrüstungsanforderungen gesondert geregelt sind. Die Bezeichnung ist mehr als eine bloße Größenbeschreibung.
Nebenfahrzeug, das Gleisschaltmittel oder Gleisfreimeldeanlagen nicht zuverlässig beeinflusst.
Fahrt, die aus Kleinwagen besteht oder Kleinwagen enthält und in den dafür vorgesehenen Betriebsformen erfolgt.
Bremse, bei der Reibelemente gegen die Lauffläche des Rades gedrückt werden. Dabei wird Bewegungsenergie in Wärme umgewandelt.
Am Fahrzeugende vorgesehener Griff im Bereich der Kupplung. Die EBO nennt solche Griffe ausdrücklich für Güterwagen.
Bezeichnung für eine Überschreitung des maßgeblichen Lademaßes durch eine Sendung.
Abschnitt mit einer gegenüber dem sonstigen Zustand besonderen Geschwindigkeitsbeschränkung; das Kürzel Lfst bezeichnet in der vorliegenden Liste die vorübergehende Langsamfahrstelle.
Einrichtung zur Anpassung der Bremswirkung beziehungsweise der zugehörigen Bremsdaten an den Beladungszustand eines Wagens. Es gibt unterschiedliche technische Ausführungen.
Stelle, an der eine Versorgungs- oder andere Leitung eine Bahnanlage kreuzt. Die Leitung kann ober- oder unterirdisch verlaufen.
Freizuhaltender Raum um das Gleis, der den vorgesehenen Fahrzeugen und ihren Bewegungen Platz gibt. Seine Umgrenzung wird durch festgelegte Maße beschrieben.
Zusätzlicher Platzbedarf gegenüber der Grundumgrenzung des lichten Raumes, insbesondere in Gleisbögen. Ursache ist unter anderem das seitliche Ausschwenken der Fahrzeuge.
System zur Zugbeeinflussung und Führung über fortlaufend übertragene Informationen und Führerraumanzeigen.
Kurze Bezeichnung für eine Lokomotive.
Art des Triebfahrzeugs, die vor allem zum Bewegen anderer Fahrzeuge eingesetzt wird. Sie kann unterschiedliche Antriebsarten besitzen.
Wechsel der für eine Fahrt eingesetzten Lokomotive.
Beförderung von festem Material ohne einzelne Versandverpackungen in dafür vorgesehenen Fahrzeugen oder Behältern. Die genaue Gefahrgutdefinition ist im jeweils einschlägigen Regelwerk festgelegt.
In älterem oder örtlichem Sprachgebrauch kann mit Maschine eine Lokomotive gemeint sein. Duden führt diese Bedeutung als selten.
Ortsfeste maschinelle Einrichtung für den Eisenbahnbetrieb, etwa Drehscheibe, Schiebebühne, Gleiswaage oder Wagenkipper.
Bezeichnung für die dem Zug zugeordnete maximal zulässige Geschwindigkeit.
Triebfahrzeug mit mehreren nutzbaren Antriebs- beziehungsweise Energieversorgungsarten.
Fahrzeugmasse, bezogen auf eine festgelegte Fahrzeuglänge. Sie beschreibt die längenbezogene Belastung der Infrastruktur.
Erforderlicher Mindestwert der Bremshundertstel für bestimmte betriebliche Randbedingungen. Dazu gehören unter anderem Geschwindigkeit, Neigung und verfügbarer Bremsweg.
Eisenbahnrad, das als ein zusammenhängendes Bauteil hergestellt ist. Es besitzt keinen separat aufgezogenen Radreifen.
Betriebliche Fahrzeuggruppe für besondere Zwecke, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeiten an Bahnanlagen.
Gleis, das nicht als Hauptgleis eingeordnet ist.
Übergang zwischen Gleisabschnitten mit unterschiedlicher Längsneigung. Solche Übergänge werden geometrisch ausgerundet, damit Fahrzeuge sie verträglich durchfahren können.
Eisenbahn außerhalb der gesetzlichen Kategorie der Eisenbahnen des Bundes. Für zahlreiche Aufsichtsfragen sind die Länder zuständig.
Eisenbahn, die nicht unter die gesetzlichen Kriterien des öffentlichen Verkehrs fällt; hierzu gehören auch Werksbahnen.
Bezeichnung einer zentralen Stelle für die betriebliche Notfallkoordination.
Funktionsbezeichnung im Notfallmanagement der Eisenbahninfrastruktur.
Oberer Teil der Gleiskonstruktion, der die Fahrzeuge trägt und ihre Kräfte weiterleitet. Im üblichen Schottergleis gehören dazu insbesondere Schienen, Befestigungen, Schwellen und Bettung.
Eisenbahn, die die Voraussetzungen für öffentlichen Verkehr nach dem AEG erfüllt, etwa aufgrund ihrer Zugangsverpflichtung.
Ergänzende Regelungen für bestimmte örtliche Verhältnisse innerhalb des jeweiligen Regelwerksystems.
Örtlich tätige Person, deren sich ein Betriebsleiter nach der EBV zur Erfüllung seiner Aufgaben bedienen kann.
ETCS-Betriebsart für Fahren auf Sicht mit ETCS-Fahrterlaubnis und bestimmten technischen Überwachungen.
Bereich mit örtlich gestellten Weichen und Gleissperren, in dem ausschließlich rangiert wird und keine Zug- oder Rangierstraßen vorhanden sind.
Verfahren zur Zulassung des Baus oder der Änderung von Eisenbahnbetriebsanlagen unter Abwägung der betroffenen Belange.
Halt, der als Fahrplanhalt oder als zusätzlicher Halt angeordnet ist.
Abgleich einer Standortmeldung mit den bekannten Gleis- und Streckenbelegungen.
ETCS-Betriebsart nach der im Stillstand erfolgten Bestätigung des Trip-Zustands.
Definierte Belastung bei einer technischen Prüfung, beispielsweise an einem Hebezeug. Die Prüfung soll zeigen, ob die geforderte Belastbarkeit erfüllt wird.
Dokumentation über Abnahmen, Prüfungen, Prüfbelastungen und gegebenenfalls Fristverlängerungen einer maschinentechnischen Bahnanlage.
Vordere Kontaktfläche eines Puffers. Form und Abmessungen beeinflussen das Zusammenwirken benachbarter Fahrzeuge.
Zugbeeinflussung, bei der Informationen an bestimmten Punkten des Fahrwegs auf das Fahrzeug übertragen werden.
Maß für die Größe des Eisenbahnrades an einem definierten Messkreis. Es verändert sich unter anderem durch Verschleiß und Bearbeitung.
Bei bereiften Eisenbahnrädern der äußere Ring des Rades, der die Lauffläche und den Spurkranz trägt. Andere Räder sind aus einem Stück gefertigt.
Zusammengehörige Einheit aus zwei Rädern und ihrer verbindenden Radsatzwelle. Sie trägt Lasten und führt das Fahrzeug über das Gleis.
Auf einen Radsatz entfallende Fahrzeuglast. Sie ergibt sich aus Eigenmasse, Beladung und deren Verteilung.
Welle, auf der die Räder eines Radsatzes sitzen. Sie ist ein hoch beanspruchtes Bauteil des Laufwerks.
Für das Festlegen von Fahrzeugen vorgesehenes Hilfsmittel am Rad. Es gehört zu den in der bayerischen EBOA genannten Sicherungsmitteln.
Betriebliche Prüfung, ob ein dafür betrachteter Abschnitt ordnungsgemäß geräumt ist.
Ein angetriebenes Fahrzeug, gegebenenfalls mit weiteren gekuppelten Fahrzeugen, das zum Rangieren bestimmt ist.
Eine beim Rangieren eingesetzte Funktion, die den Triebfahrzeugführer bei den ihr übertragenen Aufgaben unterstützt.
Sammelbegriff für Fahrzeugbewegungen im Bahnbetrieb außerhalb der Zugfahrten. Dazu gehören unterschiedliche Bewegungsarten wie Rangierfahrt, Ablaufen oder Verschieben.
Für Rangierpersonal vorgesehener Tritt am Fahrzeug. Er wird zusammen mit geeigneten Griffen betrachtet.
Eine Rangierabteilung, die sich bewegt.
Fahrzeug der betrieblichen Gruppe Triebfahrzeuge oder Wagen.
Auf zweigleisiger freier Strecke das Gleis für die gewöhnliche Fahrtrichtung.
Fahrplanhalt, bei dem der Zug an der betreffenden Betriebsstelle halten muss.
Festgelegte Standardumgrenzung des freizuhaltenden Raumes für Regelspurgleise. Sie ist eine geometrische Grundlage zur Beurteilung von Einbauten neben und über dem Gleis.
Spurweite mit dem Grundmaß von 1.435 Millimetern. Ein großer Teil der deutschen Anschlussbahnen und der öffentlichen Eisenbahnen nutzt dieses System.
Zug, der nach einem vorausgeplanten Fahrplan täglich oder an festgelegten Tagen verkehrt.
ETCS-Begriff für eine begrenzte Annäherungsmöglichkeit an die zugehörige Fahrtgrenze, abhängig vom ETCS-Level und der Ortungs- beziehungsweise Übertragungssituation.
Bezeichnung für ein strukturiertes Regelungsdokument; im DB-Kontext häufig mit einer mehrteiligen Nummer versehen.
Kleines schmalspuriges Laufgestell, das eine Achse eines normalspurigen Wagens aufnimmt.
Schmalspuriger Tragwagen, auf dem ein normalspuriger Eisenbahnwagen als Ganzes befördert wird. In der Schweiz wird dafür Rollschemel verwendet.
Betriebliche Postenfunktion im Zusammenhang mit Rückmeldungen.
Person mit den für eine bestimmte Aufgabe erforderlichen fachlichen Kenntnissen. Die konkrete Rolle wird vom anwendbaren Regelwerk und dem vorgesehenen Prüfgegenstand bestimmt.
Fachlich qualifizierte Person, die für bestimmte Prüf- oder Beurteilungsaufgaben anerkannt beziehungsweise zugelassen sein muss, soweit das Regelwerk dies vorsieht.
Seitlich verschiebbare Bühne mit einem Gleisstück. Sie versetzt Fahrzeuge zwischen mehreren meist parallelen Gleisen.
Höhenbezug an der Oberseite der Schiene. Von diesem Bezug aus werden beispielsweise Fahrzeugfreiräume oder Rampenhöhen beschrieben.
Gleissystem mit einer kleineren Spurweite als die Regelspur. Die bayerische EBOA behandelt unter anderem die Grundmaße 1.000 und 750 Millimeter.
Abstimmung der sicherheitsrelevanten Zusammenarbeit zwischen Infrastrukturunternehmen, Verkehrsunternehmen und weiteren Beteiligten.
Betriebliche Funktionsbezeichnung für die Bedienung beziehungsweise Betreuung einer Schrankenanlage im zugewiesenen Bereich.
Mechanische Fahrzeugverbindung mit einer einstellbaren Spindel. Sie wird bei vielen europäischen Güterwagen zusammen mit Seitenpuffern verwendet.
Zusätzlicher Abstand im Verkehrs- und Arbeitsbereich, der der persönlichen Sicherheit von Beschäftigten dient. Er wird neben dem für Fahrzeuge benötigten Raum betrachtet.
Ortsfeste Anlage, die Fahrzeuge über ein Seilsystem bewegt. Sie gehört zu den technischen Möglichkeiten des Rangierens ohne herkömmliche Lokomotive.
An den Fahrzeugenden seitlich angeordnete Einrichtungen, die Druckkräfte zwischen Fahrzeugen aufnehmen. Ihre Teller müssen auch in Bögen miteinander verträglich bleiben.
Neben dem Gleis angeordnete erhöhte Fläche zum Zugang oder zur Güterhandhabung an Fahrzeugen. Ihre Höhe und ihr seitlicher Abstand müssen zur Fahrzeuggeometrie passen.
Blockstelle der freien Strecke mit selbsttätigem Streckenblock, ausgenommen die dafür gesondert eingeordneten Abzweig- und Überleitstellen.
Bremse, die bei einer unbeabsichtigten Unterbrechung ihrer durchgehenden Bremsleitung selbst wirksam wird. Damit ist eine wichtige Sicherheitseigenschaft des Systems beschrieben.
Anlage zur Erbringung bestimmter eisenbahnbezogener Leistungen, beispielsweise in den gesetzlich erfassten Abstell-, Wartungs- oder Umschlagbereichen.
ETCS-Betriebsart für Rangierkontexte; sie ersetzt keine erforderliche betriebliche Zustimmung.
Nachweis, den EVU grundsätzlich für die Teilnahme am Eisenbahnbetrieb auf dem übergeordneten Netz benötigen; das Gesetz regelt Ausnahmen.
Fahrzeugeinrichtung zur Überwachung der Wachsamkeit beziehungsweise Bedienaktivität des Triebfahrzeugführers.
Organisiertes System zur Steuerung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb. Für bestimmte Eisenbahnen ist es gesetzlich vorgeschrieben.
Umbau, der die Betriebssicherheit beeinflussen kann, etwa eine Änderung an Laufwerk oder Bremse. Der Nachweis- und Abnahmebedarf ist vor dem Einsatz zu klären.
Technischer Zusammenhang zwischen Signalstellung und gesicherten Voraussetzungen des Fahrwegs, insbesondere der Weichenlage und Verschlüsse.
Bezeichnung für einen Zug, der nicht anzeigegeführt ist.
Die bei anzeigegeführten Zügen angezeigte Geschwindigkeit, bei der die Zugbeeinflussung keine entsprechende Warnung oder Bremsung auslöst.
Zug oder Kleinwagenfahrt, der beziehungsweise die in ein gesperrtes Gleis der freien Strecke eingelassen wird.
Betrieblicher Ausschluss der gewöhnlichen Nutzung eines Gleises oder Bereichs nach dem maßgeblichen Verfahren.
Regeln für kurze, verständliche und eindeutige betriebliche Gespräche, etwa deutliche Aussprache und das Vermeiden unnötiger Unterbrechungen.
Erhöhter Rand am Eisenbahnrad, der zur Spurführung beiträgt. Seine Form und sein Zustand sind für das sichere Zusammenwirken von Rad und Schiene bedeutsam.
Abstand zwischen den inneren Flächen der beiden Schienenköpfe, gemessen in einem festgelegten Höhenbereich. Sie bestimmt, für welche Spur ein Gleis und das zugehörige Laufwerk ausgelegt sind.
ETCS-Betriebsart mit einem gegenüber der Vollüberwachung anderen Überwachungsumfang und einer gesondert zu erteilenden Erlaubnis zur Fahrt.
Bereitschaftszustand der ETCS-Fahrzeugeinrichtung, in dem noch keine ETCS-Fahrterlaubnis vorliegt.
Möglichst genaue Ortsangabe der Zugspitze beim Halten beziehungsweise der aktuellen Position während der Fahrt.
Person, die die Betriebsleiterfunktion im festgelegten Vertretungsumfang übernimmt.
Streckenblock für eine eingleisige Stichstrecke mit nur einem Zugfolgeabschnitt; die Bedienung liegt an der angrenzenden Zugmeldestelle.
Abweichung von der vorgesehenen Funktion einer Anlage oder eines betrieblichen Ablaufs.
Bauteile zur Aufnahme und Übertragung von Druck- und Stoßkräften zwischen Fahrzeugen. Seitenpuffer sind eine verbreitete Ausführung.
Betriebliches Dokument für strecken- und ortsbezogene Angaben; die vorliegende Richtlinienstruktur unterscheidet EIU- und EVU-Bezüge.
Bauwerk zur Sicherung von Gelände neben oder unter Bahnanlagen. Sein Zustand kann die Stabilität der Gleislage beeinflussen.
Gleis, das an einem Ende ohne weiterführende Gleisverbindung endet. Für solche Gleise sieht die bayerische EBOA einen Gleisabschluss vor.
ETCS-Betriebsart bei sicherheitsrelevanten Fehlern der Fahrzeugeinrichtung mit eingeleiteter Zwangsbremsung.
Tank als transportierbare Ladeeinheit in einem Containerrahmen. Er kann mit dafür geeigneten Verkehrsträgern und Umschlagmitteln bewegt werden.
Sicherung eines Übergangs durch technische Einrichtungen, etwa Lichtzeichen oder Schranken. Die konkrete Ausführung richtet sich nach den örtlichen und rechtlichen Bedingungen.
Masse, die ein Fahrzeug unter den maßgebenden Bedingungen zusätzlich aufnehmen darf. Technische Fahrzeuggrenzen und infrastrukturseitige Grenzen müssen zusammen betrachtet werden.
Oberbegriff unter anderem für Lokomotiven, Kleinlokomotiven, Triebwagen, Triebköpfe und Triebzüge.
Bezeichnung für eine zusätzliche betriebliche Begleitfunktion am Triebfahrzeug.
Bezeichnung einer Fahrt mit Triebfahrzeugen ohne gewöhnlichen Wagenzug im entsprechenden betrieblichen Kontext.
Person, die zum selbstständigen Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen befugt ist.
ETCS-Betriebsart, in die das Fahrzeuggerät unter anderem nach Überfahren eines ETCS-Halts oder in bestimmten Störsituationen wechselt.
Höhenunterschied zwischen äußerer und innerer Schiene eines Gleisbogens. Sie beeinflusst die Kräfte, die bei der Bogenfahrt auf Fahrzeug und Gleis wirken.
Bereich, in dem sich die Überhöhung allmählich aufbaut oder abbaut. Damit entsteht zwischen unterschiedlich geneigten Gleisquerschnitten ein Übergang.
Ein Zug fährt an einem anderen Zug derselben Fahrtrichtung vorbei.
Blockstelle der freien Strecke, an der Züge auf ein anderes Gleis derselben Strecke übergehen können.
Anlassbezogene technische Kontrolle eines entgleisten Fahrzeugs vor dessen erneuter Inbetriebnahme. Dabei stehen mögliche betriebsgefährdende Schäden im Mittelpunkt.
Gefährlicher Zustand, bei dem Puffer benachbarter Fahrzeuge seitlich hintereinander geraten können. Die technische Gestaltung soll dies auch beim Durchfahren von Bögen verhindern.
Sichtverhältnisse, die es Wegebenutzern ermöglichen, sich dem Übergang angemessen zu nähern und die Bahnbewegung rechtzeitig zu erkennen.
Regelmäßige Beobachtung und fachliche Beurteilung des ordnungsgemäßen Infrastrukturzustands. Sie ergänzt spezielle, fristgebundene Untersuchungen einzelner Anlagen.
Ein Zug erhält gegenüber seinem Fahrplan eine andere Strecke.
Umfangreiche Änderung der Infrastruktur, durch die ihre Gesamtleistung verbessert wird.
Gleisbereich, der wegen seines Zustands oder einer Gefahr nicht für Fahrzeugbewegungen nutzbar ist. Die bayerische EBOA verlangt hierfür eine örtliche Sperrung.
Arbeiten, die die Funktionsfähigkeit einer bestehenden Betriebsanlage erhalten oder wiederherstellen; dazu kann die Anpassung an Recht und technische Regeln gehören.
Behördliche Anerkennung der Befähigung für bestimmte Eisenbahntätigkeiten. Das AEG enthält zugleich Ausnahmen, etwa für Werksbahnen.
Aufzeichnung über eine durchgeführte Untersuchung und deren Ergebnis, einschließlich der benannten Verantwortlichen. Sie macht die fachliche Feststellung später nachvollziehbar.
Bremsprobe mit gegenüber der vollen Bremsprobe eingeschränktem, regelwerksabhängig festgelegtem Prüfumfang. Sie bestätigt bestimmte Funktionen nach dafür vorgesehenen Anlässen.
Unternehmen, das beispielsweise verpackte gefährliche Güter oder bestimmte Ladeeinheiten auf ein Beförderungsmittel verlädt. Weitere gesetzliche Zuordnungen können ebenfalls zur Verladerrolle führen.
Prüfung, ob ein Zugfolgeabschnitt oder Gleisabschnitt von Fahrzeugen geräumt wurde, anhand der vorgesehenen Einrichtungen, Einträge oder Meldungen.
Unternehmen, das gefährliche Güter verpackt, Versandstücke vorbereitet oder bestimmte Änderungen an Verpackung beziehungsweise Kennzeichnung veranlasst.
Versandfertige Einheit aus Verpackung und Inhalt im Sinne des Gefahrgutrechts. Je nach Art des Gutes sind weitere dort geregelte Formen eingeschlossen.
Fahrzeuge werden durch Menschenkraft oder einen Antrieb bewegt, der nicht von einem Triebfahrzeug ausgeht.
Betrieblicher Blockgrenzpunkt auf ETCS- oder LZB-Strecken, der nicht zwingend durch ein klassisches Hauptsignal dargestellt ist.
Bremsprobe mit dem dafür vorgesehenen umfassenden Prüfumfang. Die bayerische EBOA nennt das richtige Bremsen und Lösen aller eingeschalteten Bremsen.
Zwei arbeitende Lokomotiven bespannen einen Zug und werden jeweils direkt von einem eigenen Triebfahrzeugführer bedient; die Vorspannlok läuft vorn.
Regelfahrzeug, das zur Gruppe der Reisezugwagen oder Güterwagen gehört.
Mehrere dauerhaft gekuppelte Einzelwagen mit eigenen Laufwerken, die betrieblich nicht getrennt werden und gemeinsam nur eine Wagennummer tragen.
Halter eines Eisenbahnfahrzeugs, mit dem er nicht selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen kann.
Anlage, die geeignete Güterwagen zum Entladen kippt oder dreht. Die Eignung von Wagen und Entladeanlage muss zusammenpassen.
Betriebliche Funktionsbezeichnung für qualifiziertes Personal in der technischen Wagenbehandlung.
Funktionsbezeichnung für Personal mit zugewiesenen Prüfaufgaben an Wagen.
Örtlich festgelegter Bereich, in dem Wagen zwischen beteiligten Bahnen oder Unternehmen übergeben werden. Umfang und Ablauf ergeben sich aus den örtlichen Vereinbarungen.
Allgemeinsprachliche Bezeichnung für einen Eisenbahnwagen, häufig einen Güterwagen.
Sprechverbindung, über die beide Beteiligten abwechselnd miteinander kommunizieren können.
Betriebliche Funktion, die bei Rangierbewegungen mitwirkt, Beteiligte verständigt und im vorgesehenen Rahmen zustimmt. Sie kann auch bei Zugfahrten beteiligt sein.
Zug, der vom Führerraum an der Spitze aus gesteuert wird, während das Triebfahrzeug beim Fahrtrichtungswechsel seinen Platz behält.
Im AEG: Eisenbahninfrastruktur, die ausschließlich für den eigenen Güterverkehr betrieben wird. § 2 Abs. 8 konkretisiert, welche innerbetrieblichen Transporte und An- oder Ablieferungen dazugehören.
Rückgabe eines übermittelten Inhalts, damit der Sender erkennen kann, ob die Nachricht richtig verstanden wurde.
In festgelegten Abständen durchgeführte Prüfung eines Druckbehälters und seiner sicherheitsrelevanten Ausrüstung. Der konkrete Prüfbedarf hängt unter anderem von Druck und Behältergröße ab.
Bremse, deren Wirkung für die betrachtete Fahreinheit tatsächlich zur Verfügung steht und nach dem geltenden Verfahren angerechnet werden darf.
Bezeichnung einer für Schaltaufgaben der Bahnstromversorgung zuständigen Stelle.
Entfernung zu dem Ort, an dem die vorgegebene Zielgeschwindigkeit eingehalten sein muss.
Geschwindigkeit, die am durch die Zielentfernung beschriebenen Ort erreicht sein muss.
Eine Zahl wird mit ihren einzelnen Ziffern gesprochen. Die beigefügte DB-Fassung sieht dies grundsätzlich vor und nennt Ausnahmen für Datum und Uhrzeit.
Letztes Hauptsignal vor einer Strecke mit ETCS-Level 2 ohne Hauptsignale; ergänzende Anordnungen innerhalb solcher Strecken sind möglich.
Eine nach den betrieblichen Regeln als Zug verkehrende Einheit. Sie kann aus einer einzelnen Lokomotive oder aus Triebfahrzeugen und weiteren Fahrzeugen bestehen.
Zug, der kurzfristig an einzelnen Tagen nach einem eigens aufgestellten Fahrplan verkehrt.
Bauteile, über die Zugkräfte zwischen verbundenen Fahrzeugen übertragen werden. Bei herkömmlichen Fahrzeugen gehören dazu insbesondere Zughaken und zugehörige Verbindungsteile.
Zugfahrt, die nicht über den dafür vorgesehenen gewöhnlichen Signal- oder Führungsweg zugelassen werden kann oder darf.
Abschnitt der freien Strecke mit betrieblichen Voraussetzungen für das Einlassen eines Zuges, einschließlich des Freiseins und der Beachtung der Gegenrichtung.
Stelle, die Zugfolgeabschnitte begrenzt und die Folge der Züge regelt.
Dokumentbezeichnung für die Aufzeichnung betrieblicher Zugmeldungen.
Zugfolgestelle, die auch die Reihenfolge der Züge auf der freien Strecke regelt.
Verfahren der betrieblichen Verständigung über Zugfahrten zwischen den dafür zuständigen Stellen.
Der Triebfahrzeugführer und weitere Personen des Eisenbahnverkehrsunternehmens, denen betriebliche Aufgaben im Zug übertragen sind.
Betriebliche Funktion für zugewiesene Feststellungen und Meldungen zum Zugschluss.
Meldung im Zusammenhang mit dem Zugschluss beziehungsweise der Zugvollständigkeit; die DB-Abkürzungsliste verwendet ZM für diesen Zusammenhang.
Funktionsbezeichnung im Zusammenhang mit der betrieblichen Vorbereitung eines Zuges.
Für eine Anlage festgelegte Belastungsgrenze. Sie muss mit deren nachgewiesenen technischen Eigenschaften übereinstimmen.
Betriebliche Zusammenstellung zeitweiliger Einschränkungen und weiterer Besonderheiten.
Fahrzeug, das für Fahrten auf Straße und Schiene eingerichtet ist. Die Führung auf dem Gleis erfolgt über dafür vorgesehene technische Einrichtungen.
Gerader Gleisabschnitt zwischen zwei Bögen. Er schafft einen geometrischen Übergang, insbesondere zwischen entgegengesetzt gekrümmten Bögen.
Gesprochene Form der Ziffer 2. In der beigefügten DB-Kommunikationsregel für 2027 ist diese Aussprache ausdrücklich vorgegeben.