← LexikonübersichtGüterverkehr · FachbegriffAbsender von Gefahrgut
Unternehmen, das gefährliche Güter für sich oder einen Dritten versendet. Bei einem Beförderungsvertrag ist die dort festgelegte Absenderrolle maßgebend.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Im Werk sollte nachvollziehbar sein, welche Gesellschaft diese Rolle im konkreten Versand übernimmt.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Absender ist nicht automatisch die Person, die den Wagen physisch belädt.