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Infrastruktur · Fachbegriff

Anrufschranke

Schrankenanlage, die grundsätzlich oder zeitweise geschlossen bleibt und auf Anforderung geöffnet wird. Eine Rufeinrichtung verbindet die Wegebenutzer mit der Bedienungsstelle.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Sie kann an selten benutzten Wegen auftreten, an denen keine dauerhafte offene Straßenverbindung erforderlich ist.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Sie ist nicht mit einer automatisch durch Züge gesteuerten Schranke gleichzusetzen.

Quelle & Einordnung

Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗

§ 11 Abs. 21

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.