← LexikonübersichtInfrastruktur · FachbegriffAnrufschranke
Schrankenanlage, die grundsätzlich oder zeitweise geschlossen bleibt und auf Anforderung geöffnet wird. Eine Rufeinrichtung verbindet die Wegebenutzer mit der Bedienungsstelle.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Sie kann an selten benutzten Wegen auftreten, an denen keine dauerhafte offene Straßenverbindung erforderlich ist.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Sie ist nicht mit einer automatisch durch Züge gesteuerten Schranke gleichzusetzen.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 11 Abs. 21
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.