← LexikonübersichtOrganisation · FachbegriffAnschlussbahn
Auch gesucht als: Anschlußbahn
Eine Eisenbahn, die einen betrieblichen Standort an eine andere Eisenbahn anbindet. Die genaue rechtliche Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Gesetz und Landesrecht.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Für den eigenen Standort werden Anschluss, Betrieb, Übergabe und Zuständigkeit gemeinsam betrachtet.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Im Eisenbahnkreuzungsgesetz werden Anschlussbahnen in einem besonderen gesetzlichen Zusammenhang definiert. Diese Definition nicht ungeprüft auf alle anderen Gesetze übertragen.
Quelle & Einordnung
Eisenbahnkreuzungsgesetz ↗§ 1 Abs. 3
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.