← LexikonübersichtInfrastruktur · FachbegriffAnschlussbahngrenze
Auch gesucht als: Anschlussgrenze
Örtliche Grenze einer Anschlussbahn, wie sie in der Genehmigung bestimmt ist. An dieser Stelle kann sich die betriebliche und organisatorische Zuständigkeit ändern.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Im Lageplan, in Verträgen und vor Ort sollte dieselbe Grenze erkennbar sein. Das erleichtert die Abstimmung mit dem anschließenden Infrastrukturbetreiber.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Grundstücksgrenze, Eigentumsgrenze und Betriebsgrenze müssen nicht zusammenfallen.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 4 Abs. 2
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.