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Infrastruktur · Fachbegriff

Anschlussbahngrenze

Auch gesucht als: Anschlussgrenze

Örtliche Grenze einer Anschlussbahn, wie sie in der Genehmigung bestimmt ist. An dieser Stelle kann sich die betriebliche und organisatorische Zuständigkeit ändern.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Im Lageplan, in Verträgen und vor Ort sollte dieselbe Grenze erkennbar sein. Das erleichtert die Abstimmung mit dem anschließenden Infrastrukturbetreiber.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Grundstücksgrenze, Eigentumsgrenze und Betriebsgrenze müssen nicht zusammenfallen.

Quelle & Einordnung

Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗

§ 4 Abs. 2

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.