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Regelwerke · Fachbegriff

Anschlussrecht

Gesetzlich geregelte Möglichkeit, den Anschluss an eine angrenzende Eisenbahninfrastruktur zu verlangen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Technische Schnittstelle, Kosten und betriebliche Nutzung eines geplanten Anschlusses frühzeitig abstimmen.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Ein bestehender physischer Gleisanschluss beantwortet nicht automatisch alle Nutzungs- und Kostenfragen.

Quelle & Einordnung

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗

§ 13

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.