← LexikonübersichtRegelwerke · FachbegriffAnschlussrecht
Gesetzlich geregelte Möglichkeit, den Anschluss an eine angrenzende Eisenbahninfrastruktur zu verlangen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Technische Schnittstelle, Kosten und betriebliche Nutzung eines geplanten Anschlusses frühzeitig abstimmen.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Ein bestehender physischer Gleisanschluss beantwortet nicht automatisch alle Nutzungs- und Kostenfragen.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 13
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.