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Sicherung · Fachbegriff

Aufgehobene Signalabhängigkeit

Besonderer Zustand, in dem die sonst vorausgesetzte Abhängigkeit eines Hauptsignals von gesicherten Fahrwegelementen nicht besteht; die Richtlinie beschreibt konkrete Fälle.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Relevant als klar benannter Störungs- oder Arbeitszustand in betrieblichen Unterlagen.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Kein allgemeines Wort für jede Signalstörung und keine Erlaubnis, ein Signal zu ignorieren.

QUELLENSTAND 2027 · Gültig erst ab 13.12.2026. Zum Recherchezeitpunkt 22.10.2026 noch nicht in Kraft.

Quelle & Einordnung

DB InfraGO · Ril 408.0051–0056 · INB 2027 ↗

PDF-Seite 12

Begriffs- und Kontextbeleg; die Praxiseinordnung ist redaktionell.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.