← LexikonübersichtBetrieb · FachbegriffAusfahrt
Auch gesucht als: Ausf
Bezeichnung für das Verlassen einer Betriebsstelle über den zugehörigen Fahrweg.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Relevant beim Übergang von der Übergabeanlage in die Netzfahrt.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Eine geöffnete Torzufahrt ist keine betriebliche Ausfahrterlaubnis.
QUELLENSTAND 2027 · Gültig erst ab 13.12.2026. Zum Recherchezeitpunkt 22.10.2026 noch nicht in Kraft.
Quelle & Einordnung
DB InfraGO · Ril 408.0051–0056 · INB 2027 ↗PDF-Seite 4
Begriffs- und Kontextbeleg; die Praxiseinordnung ist redaktionell.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.