← LexikonübersichtInfrastruktur · FachbegriffBahnanlage
Zum Bahnbetrieb gehörende ortsfeste Anlage. Dazu zählen beispielsweise Gleise, Bauwerke und betriebliche Einrichtungen. Fahrzeuge werden davon getrennt betrachtet.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Die Unterscheidung hilft, Infrastrukturakten und Fahrzeugakten sauber aufzubauen und die jeweils zuständigen Personen zu benennen.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Die gesetzliche Abgrenzung ist vom anwendbaren Regelwerk abhängig; hier ist die bayerische Anschlussbahnregelung die Quelle.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 4 Abs. 1
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.