← LexikonübersichtFahrzeuge · FachbegriffBahnräumer
Am führenden Fahrzeug angebrachtes Bauteil zum Abweisen bestimmter Hindernisse im Gleisbereich. Seine Ausführung gehört zur Fahrzeugkonstruktion.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Bei Fahrzeuguntersuchungen ist auch der Zustand solcher exponierten Bauteile relevant.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Ein Bahnräumer macht ein nicht freies Gleis nicht befahrbar.
Quelle & Einordnung
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ↗§ 28 Abs. 1 Nr. 2
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.