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Fahrzeuge · Fachbegriff

Bahnräumer

Am führenden Fahrzeug angebrachtes Bauteil zum Abweisen bestimmter Hindernisse im Gleisbereich. Seine Ausführung gehört zur Fahrzeugkonstruktion.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Bei Fahrzeuguntersuchungen ist auch der Zustand solcher exponierten Bauteile relevant.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Ein Bahnräumer macht ein nicht freies Gleis nicht befahrbar.

Quelle & Einordnung

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ↗

§ 28 Abs. 1 Nr. 2

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.