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Güterverkehr · Fachbegriff

Befüller

Unternehmen, das gefährliche Güter unter anderem in Kesselwagen, Tanks oder für lose Schüttung vorgesehene Behälter einfüllt. Die gesetzliche Definition enthält zusätzliche Zuordnungsfälle.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

An einer Tankverladung ist die Befüllerrolle von Beförderer- und anderen Rollen abzugrenzen.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Befüller bezeichnet im Gefahrgutrecht eine Unternehmensrolle, nicht nur den Mitarbeiter am Füllstand.

Quelle & Einordnung

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) ↗

§ 2 Abs. 2

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.