← LexikonübersichtGüterverkehr · FachbegriffBefüller
Unternehmen, das gefährliche Güter unter anderem in Kesselwagen, Tanks oder für lose Schüttung vorgesehene Behälter einfüllt. Die gesetzliche Definition enthält zusätzliche Zuordnungsfälle.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
An einer Tankverladung ist die Befüllerrolle von Beförderer- und anderen Rollen abzugrenzen.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Befüller bezeichnet im Gefahrgutrecht eine Unternehmensrolle, nicht nur den Mitarbeiter am Füllstand.