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Betriebssprache · Formelle Sprechregel

Bitte wiederholen

Festgelegte Aufforderung, eine nicht verstandene Meldung erneut zu übermitteln.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Unverstandene Angaben werden ausdrücklich geklärt; sie werden nicht aus dem Zusammenhang erraten.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Die Aufforderung zur Wiederholung ist keine Bestätigung, dass eine Meldung verstanden oder ein Auftrag ausgeführt wurde.

QUELLENSTAND 2027 · Gültig erst ab 13.12.2026. Zum Recherchezeitpunkt 22.10.2026 noch nicht in Kraft.

Quelle & Einordnung

DB InfraGO · Ril 408.0051–0056 · INB 2027 ↗

PDF-Seite 31

Begriffs- und Kontextbeleg; die Praxiseinordnung ist redaktionell.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.