← LexikonübersichtBremsen · FachbegriffBremsprobe
Funktionsprüfung der Bremsen einer Fahreinheit. Dabei wird entsprechend der vorgeschriebenen Prüfart festgestellt, ob die zu prüfenden Bremsen anlegen und wieder lösen.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Sie stellt einen betrieblichen Funktionsnachweis vor dem vorgesehenen Einsatz dar.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Eine Bremsprobe ersetzt keine Werkstattprüfung oder periodische Fahrzeuguntersuchung.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 28 Abs. 6 und 7
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.