← LexikonübersichtKommunikation · FachbegriffEinseitig gerichtete Sprechverbindung
Verbindung, bei der eine Seite spricht und der Empfänger über denselben Kanal nicht unmittelbar antwortet, zum Beispiel über Lautsprecher.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Erklärt, warum ein Lautsprecherauftrag andere Voraussetzungen hat als ein wechselseitiges Gespräch.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Die Richtlinie enthält dafür eigene Beschränkungen; ein Lautsprecher ist kein vollständiger Ersatz für jede betriebliche Kommunikation.
QUELLENSTAND 2027 · Gültig erst ab 13.12.2026. Zum Recherchezeitpunkt 22.10.2026 noch nicht in Kraft.
Quelle & Einordnung
DB InfraGO · Ril 408.0051–0056 · INB 2027 ↗PDF-Seite 30
Begriffs- und Kontextbeleg; die Praxiseinordnung ist redaktionell.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.