← LexikonübersichtOrganisation · FachbegriffEisenbahn des Bundes
Auch gesucht als: EdB
Eisenbahnunternehmen, das überwiegend dem Bund oder einem mehrheitlich bundeseigenen Unternehmen gehört.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Für Zuständigkeiten und Ansprechpartner ist neben dem Standort auch die Unternehmenszuordnung relevant.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Die Eigentumszuordnung ist nicht mit dem öffentlichen Nutzungsstatus gleichzusetzen.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 2 Abs. 15
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.