← LexikonübersichtOrganisation · FachbegriffEisenbahnaufsicht
Behördliche Überwachung, ob die maßgeblichen eisenbahnrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Bescheide, Prüfberichte und behördliche Anordnungen gehören zusammen in die Betriebsdokumentation.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Aufsicht durch eine Behörde ersetzt nicht die Verantwortung des Unternehmens für sicheren Betrieb.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 5
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.