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Organisation · Fachbegriff

Eisenbahninfrastruktur

Gesamtheit der Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnstromfernleitungen.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Zur Bestandsübersicht gehören mehr als Schienen: etwa Weichen, Bauwerke und technische Anlagen.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Welche Einzelanlage welchen Anforderungen unterliegt, muss zusätzlich bestimmt werden.

Quelle & Einordnung

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗

§ 2 Abs. 6

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.