← LexikonübersichtOrganisation · FachbegriffEisenbahninfrastrukturunternehmen
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Unternehmen, das Eisenbahninfrastruktur betreibt. Es stellt den betrieblichen Rahmen für die Nutzung seiner Anlagen bereit.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Am Gleisanschluss muss eindeutig feststehen, wer die Gleise betreibt und ihre Nutzungsbedingungen festlegt.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Eigentum an einem Grundstück und eisenbahnrechtliche Betreiberrolle sind unterschiedliche Fragen.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 2 Abs. 1 und 6
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.