← LexikonübersichtInstandhaltung · FachbegriffFahrzeuguntersuchung
Wiederkehrende Untersuchung der für die Betriebssicherheit wesentlichen Teile eines Fahrzeugs. Umfang, Zuständigkeit und Frist ergeben sich aus dem anwendbaren Regelwerk und den technischen Vorgaben.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Eine Fahrzeugakte sollte Termin, Umfang, Ergebnis und verantwortliche Personen nachvollziehbar verbinden.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Die in Bayern genannten Fristen gelten nicht automatisch unverändert in jedem Bundesland oder Fahrzeugregime.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 20 Abs. 2–6
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.