← LexikonübersichtGüterverkehr · FachbegriffGefährliche Güter
Auch gesucht als: Gefahrgut
Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung nach dem Gefahrgutrecht verboten oder nur unter festgelegten Bedingungen erlaubt ist. Entscheidend ist die transportrechtliche Einstufung.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Bei einer Anschlussbahn betrifft das nicht nur die Fahrt, sondern auch Übergabe, Dokumente und beteiligte Unternehmensrollen.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Gefahrgutrecht und Gefahrstoffrecht haben unterschiedliche Anwendungsbereiche; die Begriffe sind nicht austauschbar.