← LexikonübersichtFahrzeuge · FachbegriffKleinlokomotive
Auch gesucht als: Kleinlok
Besondere Triebfahrzeugkategorie der EBO, für die einzelne Ausrüstungsanforderungen gesondert geregelt sind. Die Bezeichnung ist mehr als eine bloße Größenbeschreibung.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Bei älteren Anschlussbahnfahrzeugen findet sich die Kategorie häufig in den technischen Unterlagen.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Eine kleine oder leichte Lokomotive ist nicht allein deshalb rechtlich eine Kleinlokomotive.
Quelle & Einordnung
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ↗§ 18 Abs. 3; § 23 Abs. 1 und 4
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.