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Fahrzeuge · Fachbegriff

Kleinlokomotive

Auch gesucht als: Kleinlok

Besondere Triebfahrzeugkategorie der EBO, für die einzelne Ausrüstungsanforderungen gesondert geregelt sind. Die Bezeichnung ist mehr als eine bloße Größenbeschreibung.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Bei älteren Anschlussbahnfahrzeugen findet sich die Kategorie häufig in den technischen Unterlagen.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Eine kleine oder leichte Lokomotive ist nicht allein deshalb rechtlich eine Kleinlokomotive.

Quelle & Einordnung

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ↗

§ 18 Abs. 3; § 23 Abs. 1 und 4

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.