← LexikonübersichtInfrastruktur · FachbegriffLeitungskreuzung
Stelle, an der eine Versorgungs- oder andere Leitung eine Bahnanlage kreuzt. Die Leitung kann ober- oder unterirdisch verlaufen.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Leitungspläne und Zuständigkeiten sind vor Tiefbau- oder Gleisarbeiten wichtige Bestandsinformationen.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Leitungsrechte und technische Bahnverträglichkeit sind unterschiedliche Fragen.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 9 Abs. 1–4
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.