← LexikonübersichtOrganisation · FachbegriffÖffentliche Eisenbahn
Eisenbahn, die die Voraussetzungen für öffentlichen Verkehr nach dem AEG erfüllt, etwa aufgrund ihrer Zugangsverpflichtung.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Bei einem Industriestammgleis ist der tatsächliche rechtliche Nutzungsstatus zu bestimmen.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Öffentlich bedeutet hier nicht automatisch staatliches Eigentum.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 3 Abs. 1
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.