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Organisation · Fachbegriff

Örtlicher Betriebsleiter

Auch gesucht als: ÖBL

Örtlich tätige Person, deren sich ein Betriebsleiter nach der EBV zur Erfüllung seiner Aufgaben bedienen kann.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Bei räumlich getrennten Betriebsstellen kann eine örtliche Aufgabenwahrnehmung organisiert werden.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Die Rolle und Qualifikation sind festzulegen; sie beseitigt nicht die übergeordnete Verantwortung.

Quelle & Einordnung

Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) – Gesetze im Internet ↗

§ 4 Abs. 2

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.