← LexikonübersichtOrganisation · FachbegriffÖrtlicher Betriebsleiter
Auch gesucht als: ÖBL
Örtlich tätige Person, deren sich ein Betriebsleiter nach der EBV zur Erfüllung seiner Aufgaben bedienen kann.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Bei räumlich getrennten Betriebsstellen kann eine örtliche Aufgabenwahrnehmung organisiert werden.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Die Rolle und Qualifikation sind festzulegen; sie beseitigt nicht die übergeordnete Verantwortung.
Quelle & Einordnung
Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) – Gesetze im Internet ↗§ 4 Abs. 2
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.