← LexikonübersichtBetrieb · FachbegriffPlanmäßiger Halt
Halt, der als Fahrplanhalt oder als zusätzlicher Halt angeordnet ist.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Hilft beim Abgleich zwischen Fahrplan und einer zusätzlichen betrieblichen Aufgabe.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Planmäßig heißt nicht zwingend, dass der Halt bereits im ursprünglich veröffentlichten Fahrplan stand.
QUELLENSTAND 2027 · Gültig erst ab 13.12.2026. Zum Recherchezeitpunkt 22.10.2026 noch nicht in Kraft.
Quelle & Einordnung
DB InfraGO · Ril 408.0051–0056 · INB 2027 ↗PDF-Seite 20
Begriffs- und Kontextbeleg; die Praxiseinordnung ist redaktionell.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.