← Lexikonübersicht
Kommunikation · Fachbegriff

Plausibilitätsprüfung des Standorts

Abgleich einer Standortmeldung mit den bekannten Gleis- und Streckenbelegungen.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Eine falsche Zuordnung von Zug, Gleis oder Signal kann dadurch auffallen.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Plausibel bedeutet nachvollziehbar passend; es ersetzt nicht sämtliche erforderlichen Feststellungen.

QUELLENSTAND 2027 · Gültig erst ab 13.12.2026. Zum Recherchezeitpunkt 22.10.2026 noch nicht in Kraft.

Quelle & Einordnung

DB InfraGO · Ril 408.0051–0056 · INB 2027 ↗

PDF-Seite 30

Begriffs- und Kontextbeleg; die Praxiseinordnung ist redaktionell.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.