← LexikonübersichtFahrzeuge · FachbegriffRadreifen
Bei bereiften Eisenbahnrädern der äußere Ring des Rades, der die Lauffläche und den Spurkranz trägt. Andere Räder sind aus einem Stück gefertigt.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Bei der Fahrzeugakte muss bekannt sein, welche Radbauart verbaut ist, weil Untersuchungs- und Verschleißfragen davon abhängen.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Nicht jedes Eisenbahnrad besitzt einen getrennten Radreifen.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 16 Abs. 3; Anlage 15
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.