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Fahrzeuge · Fachbegriff

Rangierertritt

Auch gesucht als: Rangiertritt

Für Rangierpersonal vorgesehener Tritt am Fahrzeug. Er wird zusammen mit geeigneten Griffen betrachtet.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Vorhandensein, Zustand und Bauart sind für die vorgesehene Nutzung des Wagens relevant.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Ein beliebiger Vorsprung am Fahrzeug ist kein zugelassener Rangierertritt.

Quelle & Einordnung

Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗

§ 19 Abs. 4

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.