← LexikonübersichtFahrzeuge · FachbegriffRangierertritt
Auch gesucht als: Rangiertritt
Für Rangierpersonal vorgesehener Tritt am Fahrzeug. Er wird zusammen mit geeigneten Griffen betrachtet.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Vorhandensein, Zustand und Bauart sind für die vorgesehene Nutzung des Wagens relevant.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Ein beliebiger Vorsprung am Fahrzeug ist kein zugelassener Rangierertritt.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 19 Abs. 4
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.