← LexikonübersichtInstandhaltung · FachbegriffSachverständiger für Bahnanlagen und Fahrzeuge
Fachlich qualifizierte Person, die für bestimmte Prüf- oder Beurteilungsaufgaben anerkannt beziehungsweise zugelassen sein muss, soweit das Regelwerk dies vorsieht.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Die Anerkennung muss zum Fachgebiet und zur konkreten Aufgabe passen.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Die bayerische EBOA enthält historische Organisationsbezeichnungen; die aktuelle zuständige Stelle ist gesondert zu klären.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 3 Abs. 2; § 20 Abs. 3
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.