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Organisation · Fachbegriff

Schnittstellenabstimmung

Abstimmung der sicherheitsrelevanten Zusammenarbeit zwischen Infrastrukturunternehmen, Verkehrsunternehmen und weiteren Beteiligten.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Am Übergabegleis klären, wer Fahrzeuge übernimmt, Mängel meldet und die nächste Bewegung veranlasst.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Eine rein kaufmännische Vereinbarung deckt die betrieblichen Sicherheitsfragen nicht zwingend ab.

Quelle & Einordnung

Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) – Gesetze im Internet ↗

§ 4 Abs. 1 Nr. 3

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.