← LexikonübersichtOrganisation · FachbegriffSchnittstellenabstimmung
Abstimmung der sicherheitsrelevanten Zusammenarbeit zwischen Infrastrukturunternehmen, Verkehrsunternehmen und weiteren Beteiligten.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Am Übergabegleis klären, wer Fahrzeuge übernimmt, Mängel meldet und die nächste Bewegung veranlasst.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Eine rein kaufmännische Vereinbarung deckt die betrieblichen Sicherheitsfragen nicht zwingend ab.
Quelle & Einordnung
Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) – Gesetze im Internet ↗§ 4 Abs. 1 Nr. 3
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.