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Auch gesucht als: Laderampe
Neben dem Gleis angeordnete erhöhte Fläche zum Zugang oder zur Güterhandhabung an Fahrzeugen. Ihre Höhe und ihr seitlicher Abstand müssen zur Fahrzeuggeometrie passen.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Türen, Ladehilfsmittel und ausschwenkende Fahrzeuge sind bei der Nutzung gemeinsam zu betrachten.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Eine vorhandene Rampe ist nicht automatisch für jede Wagenbauart geeignet.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 7 Abs. 7
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.