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Organisation · Fachbegriff

Serviceeinrichtung

Anlage zur Erbringung bestimmter eisenbahnbezogener Leistungen, beispielsweise in den gesetzlich erfassten Abstell-, Wartungs- oder Umschlagbereichen.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Bei einem Terminal prüfen, ob und in welchem Umfang es rechtlich als Serviceeinrichtung betrieben wird.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Nicht jedes Werkgleis wird allein durch seine Existenz zur Serviceeinrichtung.

Quelle & Einordnung

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗

§ 2 Abs. 9

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.