← LexikonübersichtOrganisation · FachbegriffServiceeinrichtung
Anlage zur Erbringung bestimmter eisenbahnbezogener Leistungen, beispielsweise in den gesetzlich erfassten Abstell-, Wartungs- oder Umschlagbereichen.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Bei einem Terminal prüfen, ob und in welchem Umfang es rechtlich als Serviceeinrichtung betrieben wird.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Nicht jedes Werkgleis wird allein durch seine Existenz zur Serviceeinrichtung.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 2 Abs. 9
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.