← LexikonübersichtInfrastruktur · FachbegriffTechnische Bahnübergangssicherung
Sicherung eines Übergangs durch technische Einrichtungen, etwa Lichtzeichen oder Schranken. Die konkrete Ausführung richtet sich nach den örtlichen und rechtlichen Bedingungen.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Bei Änderungen des Straßenverkehrs oder der Gleisnutzung ist die vorhandene Sicherungsform ein wesentlicher Prüfpunkt.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Ein Andreaskreuz allein ist keine technische Sicherungsanlage.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 11 Abs. 9 und 10
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.