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Sichtverhältnisse, die es Wegebenutzern ermöglichen, sich dem Übergang angemessen zu nähern und die Bahnbewegung rechtzeitig zu erkennen.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Vegetation, abgestellte Fahrzeuge oder neue Lagerstapel können die zuvor vorhandene Sicht verändern.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Gemeint ist ein sicherheitsbezogener Sichtbereich, keine allgemeine Übersichtlichkeit des Betriebsgeländes.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 11 Abs. 6
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.