← LexikonübersichtInstandhaltung · FachbegriffUnbefahrbarer Gleisabschnitt
Gleisbereich, der wegen seines Zustands oder einer Gefahr nicht für Fahrzeugbewegungen nutzbar ist. Die bayerische EBOA verlangt hierfür eine örtliche Sperrung.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Der Status muss vor Ort und in den betrieblichen Informationen eindeutig erkennbar sein.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Unbefahrbarkeit ist mehr als eine bloße Empfehlung, langsamer zu fahren.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 12 Abs. 3
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.