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Instandhaltung · Fachbegriff

Unbefahrbarer Gleisabschnitt

Gleisbereich, der wegen seines Zustands oder einer Gefahr nicht für Fahrzeugbewegungen nutzbar ist. Die bayerische EBOA verlangt hierfür eine örtliche Sperrung.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Der Status muss vor Ort und in den betrieblichen Informationen eindeutig erkennbar sein.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Unbefahrbarkeit ist mehr als eine bloße Empfehlung, langsamer zu fahren.

Quelle & Einordnung

Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗

§ 12 Abs. 3

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.