← LexikonübersichtOrganisation · FachbegriffUnterhaltung von Betriebsanlagen
Arbeiten, die die Funktionsfähigkeit einer bestehenden Betriebsanlage erhalten oder wiederherstellen; dazu kann die Anpassung an Recht und technische Regeln gehören.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Mängel, Maßnahmen und die Wiederherstellung der Nutzbarkeit nachvollziehbar dokumentieren.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Unterhaltung ist mehr als eine bloße Sichtkontrolle.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 2 Abs. 7f
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.