← Lexikonübersicht
Organisation · Fachbegriff

Unternehmensgenehmigung

Behördliche Anerkennung der Befähigung für bestimmte Eisenbahntätigkeiten. Das AEG enthält zugleich Ausnahmen, etwa für Werksbahnen.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Vor Betriebsaufnahme getrennt prüfen: Unternehmensstatus, Anlage, Fahrzeuge und tatsächliche Nutzung.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Sie allein verschafft keinen Zugang zu fremder Infrastruktur und ersetzt keine sonstige notwendige Zulassung.

Quelle & Einordnung

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗

§ 6

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.