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Bremsen · Fachbegriff

Vereinfachte Bremsprobe

Bremsprobe mit gegenüber der vollen Bremsprobe eingeschränktem, regelwerksabhängig festgelegtem Prüfumfang. Sie bestätigt bestimmte Funktionen nach dafür vorgesehenen Anlässen.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Ihre Zulässigkeit hängt vom konkreten betrieblichen Fall und der geltenden Anweisung ab.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Vereinfacht bedeutet nicht freiwillig oder nach persönlichem Ermessen verkürzbar.

Quelle & Einordnung

Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗

§ 28 Abs. 7

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.