← LexikonübersichtBremsen · FachbegriffVereinfachte Bremsprobe
Bremsprobe mit gegenüber der vollen Bremsprobe eingeschränktem, regelwerksabhängig festgelegtem Prüfumfang. Sie bestätigt bestimmte Funktionen nach dafür vorgesehenen Anlässen.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Ihre Zulässigkeit hängt vom konkreten betrieblichen Fall und der geltenden Anweisung ab.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Vereinfacht bedeutet nicht freiwillig oder nach persönlichem Ermessen verkürzbar.
Quelle & Einordnung
Bayerische EBOA – konsolidierter Landesrechtstext ↗§ 28 Abs. 7
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.