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Güterverkehr · Fachbegriff

Verlader

Unternehmen, das beispielsweise verpackte gefährliche Güter oder bestimmte Ladeeinheiten auf ein Beförderungsmittel verlädt. Weitere gesetzliche Zuordnungen können ebenfalls zur Verladerrolle führen.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Die Rolle ist bei der organisatorischen Gestaltung von Versand und Wagenübergabe zu berücksichtigen.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Verlader und Befüller können unterschiedliche Unternehmen sein oder in einem Unternehmen zusammentreffen.

Quelle & Einordnung

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) ↗

§ 2 Abs. 3

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.