← LexikonübersichtOrganisation · FachbegriffWagenhalter
Halter eines Eisenbahnfahrzeugs, mit dem er nicht selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen kann.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Bei einem fremden Güterwagen benötigt das Werk verlässliche Ansprechpartner für Fahrzeugmängel.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Wagenhalter und Eigentümer der geladenen Ware sind unterschiedliche Rollen.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 2 Abs. 14
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.