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Organisation · Fachbegriff

Wagenhalter

Halter eines Eisenbahnfahrzeugs, mit dem er nicht selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen kann.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Bei einem fremden Güterwagen benötigt das Werk verlässliche Ansprechpartner für Fahrzeugmängel.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Wagenhalter und Eigentümer der geladenen Ware sind unterschiedliche Rollen.

Quelle & Einordnung

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗

§ 2 Abs. 14

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.