← Lexikonübersicht
Organisation · Fachbegriff

Werksbahn

Auch gesucht als: Werkbahn

Im AEG: Eisenbahninfrastruktur, die ausschließlich für den eigenen Güterverkehr betrieben wird. § 2 Abs. 8 konkretisiert, welche innerbetrieblichen Transporte und An- oder Ablieferungen dazugehören.

01 / IM ANSCHLUSSBETRIEB

Was bedeutet das in der Praxis?

Für ein Werk mit Anlieferung von Rohstoffen ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer Werksbahn erfüllt sind.

02 / GENAU HINSEHEN

Gut zu unterscheiden.

Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet Werkbahn oft eine Bahn auf einem Werksgelände. Die rechtliche Einordnung folgt jedoch den Kriterien des AEG; zugelassene ergänzende Nutzungen sind im selben Absatz geregelt.

Quelle & Einordnung

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗

§ 2 Abs. 8

Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.

Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.