← LexikonübersichtOrganisation · FachbegriffWerksbahn
Auch gesucht als: Werkbahn
Im AEG: Eisenbahninfrastruktur, die ausschließlich für den eigenen Güterverkehr betrieben wird. § 2 Abs. 8 konkretisiert, welche innerbetrieblichen Transporte und An- oder Ablieferungen dazugehören.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Für ein Werk mit Anlieferung von Rohstoffen ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer Werksbahn erfüllt sind.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet Werkbahn oft eine Bahn auf einem Werksgelände. Die rechtliche Einordnung folgt jedoch den Kriterien des AEG; zugelassene ergänzende Nutzungen sind im selben Absatz geregelt.
Quelle & Einordnung
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) – Gesetze im Internet ↗§ 2 Abs. 8
Primärquelle zum Begriff oder seinem fachlichen Kontext. Praxis und Abgrenzung sind redaktionell formuliert.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.