← LexikonübersichtKommunikation · FachbegriffWiederholen von Meldungen
Rückgabe eines übermittelten Inhalts, damit der Sender erkennen kann, ob die Nachricht richtig verstanden wurde.
01 / IM ANSCHLUSSBETRIEBWas bedeutet das in der Praxis?
Hilft, Übertragungsfehler bei Zahlen, Gleisbezeichnungen und Aufträgen aufzudecken.
02 / GENAU HINSEHENGut zu unterscheiden.
Die Richtlinie unterscheidet normale Meldungen, feste Wortlaute und Gefahrensituationen; nicht jede Nachricht wird gleich behandelt.
QUELLENSTAND 2027 · Gültig erst ab 13.12.2026. Zum Recherchezeitpunkt 22.10.2026 noch nicht in Kraft.
Quelle & Einordnung
DB InfraGO · Ril 408.0051–0056 · INB 2027 ↗PDF-Seite 29
Begriffs- und Kontextbeleg; die Praxiseinordnung ist redaktionell.
Redaktioneller Stand: 22.10.2026 · Noch nicht fachlich freigegeben. Die Erklärung ersetzt keine geltende Betriebsanweisung.